wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Staffelmietvereinbarung“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Urteil vom 13.09.2022
- 67 S 15/22 -

Keine Berücksichtigung von im Vormietverhältnis vereinbarten aber wegen Beendigung des Vormiet­verhältnisses nicht zum Tragen kommenden Staffel­miet­erhöhungen

§ 556e Abs. 1 BGB stellt auf bei Beendigung des Mietverhältnisses tatsächlich geschuldete Miete ab

§ 556e Abs. 1 BGB stellt auf die bei Beendigung des Mietverhältnisses tatsächlich geschuldete Miete ab. Daher bleiben die im Vormietverhältnis vereinbarten, aber wegen des Mietvertragsendes nicht mehr zum Tragen kommende Staffel­miet­erhöhungen außer Betracht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach Beendigung des Mietverhältnisses über eine Wohnung in Berlin im März 2020 klagte die ehemalige Mieterin auf Rückzahlung überzahlter Miete. Die Klägerin warf der Vermieterin ein Verstoß gegen die Begrenzung der Miethöhe gemäß § 556 d BGB vor. Die Vermieterin wies den Vorwurf zurück. Sie verwies darauf, dass bei der Bestimmung der zulässigen Höchstmiete auf die mit dem Vormieter vereinbarte Staffelmiete ankomme, wobei auch die vereinbarten zukünftigen Mietstaffeln zu berücksichtigen seien.Das Amtsgericht Berlin-Mitte gab der Klage statt. Für die Ermittlung der zulässigen Höchstmiete... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Berlin, Urteil vom 28.02.2018
- 65 S 225/17 -

Modernisierung während Laufzeit einer Staffel­miet­vereinbarung: Keine nachträgliche Mieterhöhung nach Ende der Laufzeit

Vermieter muss geplante Modernisierung in Staffelmiete einplanen oder auf Staffel­miet­vereinbarung verzichten

Nimmt der Vermieter während der Laufzeit einer Staffel­miet­vereinbarung Modernisierungs­maßnahmen vor, so kann er aufgrund von § 557 a Abs. 2 BGB nach Ende der Laufzeit der Staffel­miet­vereinbarung keine Mieterhöhung wegen der Modernisierung verlangen. Er muss vielmehr entweder die geplante Modernisierung in der Staffelmiete einplanen oder auf die Staffel­miet­vereinbarung verzichten. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Dezember 2008 über eine Berliner Wohnung ein Mietvertrag geschlossen. Dabei wurde eine Staffelmiete vereinbart. Nachfolgend nahm der Vermieter im Jahr 2010 und 2016 Modernisierungsmaßnahmen vor. Nach Ende der Laufzeit der Staffelmietvereinbarung im Dezember 2016, verlangte der Vermieter wegen der Modernisierungen eine Mieterhöhung. Die Mieterin... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 16.08.2016
- 67 S 209 -

Unzulässiges Berufen auf Unwirksamkeit einer Staffelmiet­vereinbarung bei formloser Aussetzung einer Staffel auf Bitten des Mieters

Rechtsmiss­bräuchliches Berufen auf Formunwirksamkeit

Setzt ein Vermieter aufgrund finanzieller Engpässe des Mieters auf dessen Bitten eine Staffel formlos aus, so kann sich der Mieter nachträglich nicht auf eine Formunwirksamkeit der Staffelvereinbarung berufen. Ein solches Berufen ist gemäß § 242 BGB rechtsmiss­bräuchlich und daher unbeachtlich. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall gerieten die Mieter einer Wohnung in den Jahren 2003 und 2004 in finanzielle Schwierigkeiten. Sie baten ihre Vermieterin aus diesem Grund zweimal um die Aussetzung der vereinbarten Staffeln. Dem kam die Vermieterin durch einen formlosen Nachtrag zum Mietvertrag nach. Einige Zeit später machte die Vermieterin eine weitere Staffel geltend. Die Mieter meinten... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Krefeld, Urteil vom 15.04.2015
- 2 S 52/14 -

Keine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete bei Staffel­miet­vereinbarung

Durch AGB-Klausel eröffnete Möglichkeit der Mieterhöhung unerheblich

Haben die Miet­vertrags­parteien eine Staffelmiete vereinbart, so kommt eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) nicht in Betracht. Daran ändert auch nichts der allgemeine Hinweis einer Klausel in den AGB zum Mietvertrag, wonach die Miete nach den §§ 557-559b BGB erhöht werden könne. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwei Mietvertragsparteien vereinbarten in § 5 des Mietvertrags eine Staffelmiete. Nachfolgend begehrte der Vermieter gemäß § 558 BGB eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Mieter hielt dies mit Hinweis auf die Staffelmietvereinbarung für unzulässig. Der Vermieter wiederum stütze sein Mieterhöhungsverlangen auf § 2 des... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 22.09.2009
- B 4 AS 8/09 R -

BSG: Unterkunftskosten auch bei unwirksamer Staffelmietvereinbarung

Grundsicherungsträger muss Kosten für tatsächliche Aufwendungen übernehmen

Die vom Grundsicherungsträger zu erstattenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft umfassen auch dann einen im Mietvertrag festgelegten Mietzins, wenn eine von den Vertragsparteien vereinbarte Staffelmiete möglicherweise unwirksam ist. Dies entschied das Bundessozialgericht.

Das Gericht konnte deshalb dahinstehen lassen, ob ein Verstoß gegen § 557 a Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch darin zu sehen war, dass vom Mietbeginn bis zum Eintritt der ersten Mietstaffel nicht mindestens ein Jahr gelegen hatte. Das heißt aber nicht, dass Aufwendungen, die auf einer zivilrechtlich unwirksamen Grundlage beruhen, wirtschaftlich dauerhaft aus öffentlichen Mitteln bestritten... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.11.2005
- VIII ZR 154/04 -

Kündigungsausschluss in Formularmietverträgen mit Sfaffelvereinbarung wirksam

Keine unangemessene Benachteiligung

Ein formularmäßig erklärter, einseitiger Verzicht des Mieters von Wohnraum auf sein ordentliches Kündigungsrecht benachteiligt den Mieter nicht unangemessen, wenn der Kündigungsausschluss zusammen mit einer nach § 557 a BGB zulässigen Staffelmiete vereinbart wird und seine Dauer nicht mehr als vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung beträgt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall mietete eine Frau im Januar 2002 eine Wohnung. Der Mietvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Anlage 1 zum Formularvertrag enthielt unter anderem eine Staffelmietvereinbarung bis zum Jahre 2011 sowie folgende Regelung: "Das Kündigungsrecht des Mieters ist für vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen. Die Kündigung ist... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.06.2006
- VIII ZR 257/04 -

BGH zum individualvertraglich vereinbarten Kündigungsverzicht von mehr als vier Jahren bei Staffelmietverträgen

Kündigungsverzicht nicht insgesamt unwirksam

Wenn ein Mieter in einem Staffelmietvertrag individuell den Ausschluss der Kündigungsfrist vereinbart, bleibt er daran grundsätzlich gebunden. Die Bindungsfrist wird jedoch auf vier Jahre begrenzt, auch wenn eine längere Frist vorgesehen war (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 25.01.2006 - VIII ZR 3/05). Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im Fall hatten Mieter und Vermieter vereinbart, dass der Mietvertrag "für die Dauer von 60 Monaten geschlossen" wird. Danach sollte er sich jeweils um weitere 12 Monate verlängern, wenn er nicht gekündigt wird. Mietvertragsbeginn war der 1. Mai 2002.In einer Anlage zum Mietvertrag hieß es noch einmal explizit: "Der Mieter verzichtet bis zum 30.04.2007 auf eine ordentliche... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.01.2006
- VIII ZR 3/05 -

BGH entscheidet über Kündigungsverzicht bei Staffelmietverträgen - BGH begrenzt Kündigungsverbot

Kündigungsausschluss von mehr als vier Jahren ist unwirksam

In (Formular-) Mietverträgen darf die Kündigung für höchstens vier Jahre ausgeschlossen werden. Wenn die Dauer des vereinbarten Kündigungsverzichts länger ist, ist die gesamte Klausel unwirksam. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.

Im entschiedenen Fall lautete die Formulierung im Mietvertrag: "Die Parteien sind sich darüber einig, dass in Abänderung des Mietvertrages eine Kündigung auf die Dauer von 5 Jahren ausgeschlossen wird." Trotzdem kündigten die Mieter ein halbes Jahr nach Vertragsbeginn und zogen wenig später aus. Mehrere Monate stand die Wohnung leer. Der Vermieter verlangte von den Mietern die Miete... Lesen Sie mehr




Werbung