wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 17.11.2016
S 18 AS 237/16 -

Regelbedarfe sind auch 2016 verfassungsgemäß

SG Detmold erklärt Fortschreibung des Regelbedarfs für zulässig

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass die Regelbedarfe für das Jahr 2016 als verfassungsgemäß anzusehen sind.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Klage eines Leistungsempfängers, der ab Januar 2016 höhere SGB II-Leistungen begehrte. Seiner Meinung nach durfte der Gesetzgeber die Regelbedarfe nicht um 1,5 % fortschreiben. Vielmehr hätte er diese durch ein neues Bundesgesetz unter Berücksichtigung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013 neu regeln müssen. Auch habe er die Entwicklung der Strompreise nicht zeitnah bedacht und beim Stromkostenanteil in den Regelbedarfen berücksichtigt. Schließlich sei der Gesetzgeber bei der Fortschreibung von einem zu niedrigen Erwerbseinkommen ausgegangen, weil er den seit Anfang 2015 geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro nicht einbezogen habe.

Neuermittlung des Regelbedarfs durch Gesetzgeber nach maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften für das Jahr 2016 nicht erfolgt

Dieses sah das Sozialgericht Detmold jedoch anders. Eine Fortschreibung des Regelbedarfes sei zulässig gewesen, da eine Neuermittlung des Regelbedarfs durch den Gesetzgeber nach den maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften für das Jahr 2016 nicht erfolgt ist. Diese Vorschriften sähen auch keinen festen Zeitpunkt für die Neufestsetzung der Regelbedarfsstufen vor. Grundsätzlich müsse der Gesetzgeber nach dem Vorliegen einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zunächst ein Gesetzgebungsverfahren durchführen. Das Ergebnis der EVS 2013 lag jedoch erst im September 2015 vor. Anschließend hätte auch noch eine Sonderauswertung erfolgen müssen. Zudem sind die durch Fortschreibung festgesetzten Regelbedarfe für das Jahr 2016 auch nicht verfassungswidrig niedrig bemessen worden. Die ab dem Jahr 2011 ermittelten und im weiteren Verlauf jeweils fortgeschriebenen Regelbedarfe sind bis in das Jahr 2014 hinein vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als verfassungsgemäß gebilligt worden. Berücksichtigt man die Daten des statistischen Bundesamtes bezogen auf den Verbraucherpreisindex für die Zeit ab Januar 2014 bis Dezember 2015, lagen die Preissteigerungen der Verbraucherpreise unter der vom Gesetzgeber vorgenommenen Erhöhung der Regelbedarfe um ca. 3,35 %.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2017
Quelle: Sozialgericht Detmold/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Hartz IV | ALG II | Mindestlohn | Regelleistung | Regelsatz | Regelsätze | Regelbedarf | verfassungsgemäß

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24191 Dokument-Nr. 24191

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24191

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
Goek schrieb am 03.05.2017

Sehr geehrte Damen

Sehr geehrte Herren

Ich bin bis Februar als kleinunternehmen habe falls Selbstständig Tätigkeit.

Zeit Februar habe keine aufträge bekamen danach habe mich beim Sozialamt gemeldet.

Sozialamt bezahlt mir also für ganzen Familien 3 Personen Haushalt 653 Euro Ich habe keinen Einkommen nur meine Frau ca 800 Euro Krankengeld von Krankenkasse bekommen,Ich bitte Sie um was kann Ich gegen tun..

MfG

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung