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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Heizöl“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Besigheim, Urteil vom 27.04.2023
- 7 C 481/22 -
Bei mit Holz betriebener Heizung darf Vermieter nicht Heizkosten auf Basis fiktiver Heizölkosten abrechnen
Kein Anspruch auf Nachzahlung
Wird in einem Mietshaus die Heizung mit Holz betrieben, dürfen die Heizkosten nicht auf Basis fiktiver Heizölkosten abgerechnet werden. Ein Anspruch auf Nachzahlung besteht dann nicht. Dies hat das Amtsgericht Besigheim entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Heizung und die Warmwasserversorgung in einem Mietshaus in Baden-Württemberg wurden mit Holz betrieben. Dennoch rechnete der Vermieter für den Zeitraum September 2021 bis Mai 2022 die Heizkosten so ab, als ob Heizöl verwendet wurde. Die Mieter einer Wohnung sollten nach der Berechnung etwa 612 € nachzahlen. Da sich diese weigerten, erhob der Vermieter Klage.Das Amtsgericht Besigheim wies die Klage zurück. Dem Vermieter stehe kein Anspruch auf die Nachzahlung zu. Die Abrechnung enthalte weder den konkreten Verhältnissen entsprechende Verbrauchswerte von Holz noch konkret angefallene... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 28.06.1983
- 65 S 457/82 -
Vermieter kann grundsätzlich Zeitpunkt des Einkaufs von Heizmaterial selbst bestimmen
Keine Pflicht zum Einkauf frühzeitig zu Beginn der Heizperiode
Ein Vermieter muss grundsätzlich nicht frühzeitig zu Beginn der Heizperiode billigst und in großen Mengen Heizmaterial einkaufen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wandte sich eine Wohnungsmieterin im Jahr 1982 gegen eine Nachzahlungsforderung aus einer Betriebskostenabrechnung. Hintergrund dessen war, dass nach Meinung der Mieterin die Vermieterin das Heizöl unwirtschaftlich eingekauft habe. Die Vermieterin hätte bereits frühzeitig zu Beginn der Heizperiode das Heizmaterial billig und in großen Mengen einkaufen... Lesen Sie mehr
Landgericht Wuppertal, Urteil vom 26.04.2012
- 9 S 205/10 -
Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei telefonischer Bestellung von Heizöl gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB
Kaufpreis des Heizöls unterliegt keiner Preisschwankung
Bestellt ein Verbraucher über das Telefon Heizöl, so steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Dieses ist nicht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB ausgeschlossen, da der Kaufpreis des Heizöls keiner Preisschwankung unterliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestellte ein Verbraucher im November 2008 per Telefon 4.200 l Heizöl zum Preis von fast 2.870 Euro. Da er den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrief und die Verkäuferin des Heizöls den Widerruf nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Solingen bejahte einen Anspruch der Verkäuferin auf den Kaufpreis.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.12.2015
- VI ZR 139/15 -
BGH: Halter eines Tanklastwagens haftet für austretendes Heizöl aufgrund Undichtigkeit des Schlauchs
Schaden durch ausgetretenes Heizöl beruht auf Betrieb des Tanklastwagens
Tritt während des Entladens von Heizöl aufgrund einer Undichtigkeit des Verbindungsschlauchs Heizöl aus, wodurch die Straße und das Hausgrundstück des Bestellers beschädigt werden, so haftet dafür der Halter des Tanklastwagens gemäß § 7 Abs. 1 StVG. Denn der eingetretene Schaden ist dem Betrieb des Tanklastwagens zuzurechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer Heizöllieferung im August 2006 trat aufgrund einer Undichtigkeit des Verbindungsschlauchs Heizöl aus. Das herausspritzende Heizöl beschädigte die Straße sowie das Hausgrundstück des Bestellers. Dieser klagte aufgrund dessen unter anderem gegen den Halter des Tanklastwagens auf Zahlung von Schadensersatz.... Lesen Sie mehr
Landgericht Bonn, Urteil vom 31.07.2014
- 6 S 54/14 -
Kauf von Heizöl über das Internet: Verbraucher steht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein 14-tägiges Widerrufsrecht zu
Spekulation mit Heizölpreis an der Börse schließt Widerrufsrecht aus
Kauft ein Verbraucher über das Internet Heizöl, so steht ihm nach § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB kein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Denn der Heizölpreis unterliegt an der Rohstoffbörse innerhalb der Widerrufsfrist Schwankungen, auf die der Heizöllieferant keinen Einfluss hat. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Verbraucherin stornierte innerhalb von 14 Tagen eine bestellte Heizöllieferung. Da der Vertrag in diesem Fall einen pauschalisierten Schadenersatz von 95 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer vorsah, verlangte die Heizöllieferantin Zahlung von ca. 113 Euro. Die Verbraucherin weigerte sich dem nachzukommen. Sie berief sich auf das ihr zustehende... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 16.02.2015
- S 48 AS 6069/12 -
Kein Anspruch auf "Hartz IV" bei einmaliger Bedürftigkeit wegen Heizöllieferung
Bildung von Rücklagen für Brennstofflieferungen zumutbar
Führt die Lieferung mit Brennstoff lediglich zur Bedürftigkeit im Bezugsmonat, besteht ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") nur dann, wenn auch bei einer Aufteilung dieser Kosten auf die Heizperiode eine Hilfebedürftigkeit in den einzelnen Monaten entsteht. Dies entschied das Sozialgericht Dresden.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens – eine arbeitslose alleinerziehende Mutter mit ihrem Sohn – bewohnen ein Einfamilienhaus in Bautzen. Insgesamt verfügen sie monatlich über ca. 1.000 Euro, die sich aus Arbeitslosengeld I, Kindergeld, Unterhaltsleistungen und Wohngeld zusammensetzen. Einen Anspruch auf laufende "Hartz IV"-Leistungen haben die Kläger nicht, da das Einkommen... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 18.04.1958
- 11 S 64/57 -
Trinkgelder im Rahmen der Heizöllieferung als Betriebskosten umlagefähig
Trinkgeldzahlung vom Lieferungsvertrag umfasst
Fallen im Rahmen der Heizöllieferung Trinkgelder an, so können diese als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Denn Trinkgeldzahlungen sind vom Lieferungsvertrag mitumfasst. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand im Jahr 1957 Streit darüber, ob der Vermieter gezahlte Trinkgelder in Höhe von 30 DM im Rahmen der Heizöllieferung als Betriebskosten auf die Mieter abwälzen durfte.Das Landgericht Hamburg bejahte die Umlagefähigkeit der gezahlten Trinkgelder. Es begründete seine Entscheidung damit, dass bei persönlichen Dienstleistungen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Halle (Saale), Urteil vom 11.04.2012
- 104 C 2987/11 -
Vermieter darf im Rahmen der Betriebskostenabrechnung für den Heizölverbrauch den Wert des Heizöls nach dem Kaufpreis für die vorausgegangene Heizöllieferung bemessen
Eventuelle Ungerechtigkeiten sind vom Mieter hinzunehmen
Rechnet ein Vermieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung den Heizölverbrauch ab, so kann er den Wert des Heizöls nach dem gezahlten Preis für die vorausgegangene Heizöllieferung bemessen. Eventuelle dadurch entstehende Ungerechtigkeiten sind vom Mieter hinzunehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Halle hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit über die Nachzahlung einer Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2009. Im Einzelnen ging es um die Kosten der Heizölversorgung. Der Vermieter berechnete den Wert des Heizöls nach dem gezahlten Preis der vorausgegangenen Heizöllieferung. Die Mieter einer Wohnung hielten dies für ungerecht, da inzwischen im Zuge der 2008 ausgebrochenen Finanzkrise... Lesen Sie mehr
Landgericht Mannheim, Urteil vom 02.11.1977
- 4 S 44/77 -
Trinkgelder für Heizöllieferung nicht umlagefähig
Trinkgelder stellen keine notwendigen Kosten zur Heizölbeschaffung dar
Gibt ein Vermieter bei der Anlieferung von Heizöl Trinkgelder, so können diese nicht auf die Mieter umgelegt werden. Denn Trinkgelder stellen keine notwendigen Kosten für Heizölbeschaffung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Mannheim hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Vermieter die an die Heizöllieferanten gezahlten Trinkgelder von 25 DM auf die Mieter umlegen darf.Das Landgericht Mannheim stellte fest, dass der Vermieter die gezahlten Trinkgelder nicht auf die Mieter umlegen darf. Denn dazu sei weder eine vertragliche noch eine gesetzliche Grundlage ersichtlich... Lesen Sie mehr
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 07.02.1985
- 4 O 524/84 -
Bei einem Hauskauf wird zugleich das Heizöl mitgekauft
Heizöl gilt als Zubehör zum verkauften Hausgrundstück
Da das in einem Tank befindliche Heizöl als Zubehör (§ 97 BGB) des Grundstücks gilt, wird es mit dem Grundstückskauf mitgekauft. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Braunschweig hervor.
Im zugrunde liegenden Fall stritten sich die Kaufvertragsparteien nach einem Grundstückskauf darüber, ob das im Tank befindliche Heizöl von 22.000 Litern mitverkauft wurde oder nicht.Das Landgericht Braunschweig stellte fest, dass das Heizöl mit dem Grundstückskauf mitgekauft wurde. Zwar habe das Heizöl im notariellen Kaufvertrag keine Erwähnung gefunden.... Lesen Sie mehr
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