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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hauskauf“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 06.04.2023
- 3 U 33/21 -

Schwammbefall muss trotz erfolgter fachmännischer Beseitigung offenbart werden

Früherer Schwammbefall als Sachmangel

Der Befall eines Hauses mit echtem Hausschwamm muss auch dann offenbart werden, wenn der Befall fachmännisch beseitigt wurde. Denn auch ein früherer Schwammbefall stellt einen Sachmangel dar. Dies hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden.

In dem zugrunde liegen Fall musste das Oberlandesgericht Rostock im Frühjahr 2023 darüber entscheiden, ob der Befall eines Hauses mit echtem Hausschwamm im Rahmen eines Kaufvertrags auch dann offenbart werden muss, wenn der Befall fachmännisch beseitigt wurde.Das Oberlandesgericht Rostock entschied, dass der Befall eines Hauses mit echtem Hausschwamm vom Verkäufer offenbart werden müsse. Dies gelte selbst dann, wenn der Verkäufer den Schwammbefall vor Jahren technisch einwandfrei durch eine Fachfirma beseitigen hat lassen. Denn ein Schwammbefall trage immer die Gefahr in sich, dass er wieder auftritt. Insofern liege ein Sachmangel... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 24.11.2021
- 6 O 129/21 -

Versteckte Mängel beim Hauskauf: Verkäufer handelt nur arglistig, wenn er den Mangel kennt

Käufer muss beweisen, dass dem Verkäufer die Mängel tatsächlich bekannt waren

Wer ein Wohnhaus verkauft, muss auf versteckte Mängel hinweisen, und zwar auch dann, wenn im Vertrag die Mängelhaftung ausgeschlossen ist. Andernfalls kann der Käufer Schadensersatz verlangen. Der Käufer muss in solchen Fällen aber beweisen, dass dem Verkäufer die Mängel tatsächlich bekannt waren; dass sie sich nur hätten "aufdrängen müssen", genügt nicht. Das hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) in entschieden.

Ein Ehepaar kaufte 2016 ein Wohnhaus im Landkreis Bad Dürkheim und zog anschließend auch ein. Zuvor hatten die Verkäufer selbst über viele Jahre in dem Haus gewohnt. Fünf Jahre nach Einzug behaupteten die Käufer unter anderem, dass die Dämmung am Dach mangelhaft sei: Es seien ungeeignete Dämmplatten angebracht worden, außerdem fehle es an einer sog. Dampfsperre. Das Käufer-Ehepaar verklagte... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.03.2021
- V ZR 158/19 -

Über Eintragung in Verzeichnis der erkannten Denkmäler muss bei Hauskauf aufgeklärt werden

Mögliche Unterschutzstellung als Denkmal

Ist ein Haus in das Verzeichnis der anerkannten Denkmäler eingetragen, so muss darüber beim Verkauf des Hauses aufgeklärt werden. Denn insofern besteht die Möglichkeit, dass das Haus als Denkmal unter Schutz gestellt wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2009 kam es in Hamburg zu einem Verkauf eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks. Das Haus war seit dem Jahr 2006 in das Verzeichnis der erkannten Denkmäler aufgenommen. Im Jahr 2013 erfolgte die Aufnahme in der Denkmalliste. Da der Verkäufer die Eintragung in das Verzeichnis dem Käufer nicht offenbart hatte, klagte der Käufer... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 30.04.2021
- VG 90 K 6.19 T -

Hauskauf von Patientin verstößt nicht gegen ärztliche Berufsordnung

VG Berlin spricht Arzt frei

Wer als Arzt ein Haus seiner Patientin zu einem angemessenen Preis käuflich erwirbt, verstößt damit nicht gegen das berufsrechtliche Verbot unerlaubter Zuwendungen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin einen Arzt von dem Vorwurf der Verletzung seiner Berufspflichten freigesprochen.

Der Arzt hatte im Februar 2018 ein Grundstück seiner 1925 geborenen Patientin erworben. Die Patientin war seit 16 Jahren in seiner Behandlung gewesen. 2017 begab sie sich aus gesundheitlichen Gründen in ein Heim und beschloss, das - stark renovierungsbedürftige - Haus über einen Bevollmächtigten für 250.000,- Euro zu verkaufen. Neben dem Arzt hatte sich ein Grundstücksnachbar interessiert... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 16.01.2020
- 4 U 2183/19 -

Keine Beschaffen­heits­garantie durch Angabe im Maklerexposé Gebäude sei "mit wenigen Handgriffen bereit, neue Besitzer zu beherbergen"

Keine Garantie des Wohn- und Sanierungsstandards

Die Angabe in einem Maklerexposé, das Gebäude sei "mit wenigen Handgriffen bereit, neue Besitzer zu beherbergen" stellt keine Beschaffen­heits­garantie im Sinne der § 434 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB bezüglich des Wohn- und Sanierungsstandards dar. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall machten die Käufer eines Wohnhauses ab dem Jahr 2018 vor dem Landgericht Görlitz Schadensersatzansprüche wegen behaupteter Sachmängel gegen die Verkäufer geltend. Die Käufer warfen den Verkäufern vor, dass entgegen der Angabe im Maklerexposé, das Gebäude sei "mit wenigen Handgriffen bereit, neue Besitzer zu beherbergen", ein erheblicher Sanierungsbedarf... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.10.2018
- 24 U 194/17 -

Kauf eines mangelhaften Hausgrundstücks: Schadensersatz in Höhe fiktiver Mangel­beseitigungs­kosten möglich

Sachmangel aufgrund fehlender baurechtlicher Genehmigung zur Nutzung der Räume zu Wohn- und Gewerbezwecken

Sichert der Verkäufer eines Hausgrundstücks mit Wohnung und Gewerberäumen zu, dass die vorhandene Bebauung baurechtlich genehmigt sei, so liegt ein Sachmangel nach § 434 Abs. 1 BGB vor, wenn eine Genehmigung zur Nutzung der Räume zu Wohn- und Gewerbezwecken fehlt. Der Käufer kann dann Schadensersatz in Höhe der fiktiven Mangel­beseitigungs­kosten verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2012 kam es zu einem Kaufvertragsschluss über ein Grundstück, welches mit einem dreigeschossigen Gebäude bebaut war. Im Dachgeschoss des Gebäudes befanden sich zwei Wohnungen. Zudem wollte die Käuferin das Obergeschoss als Arztpraxis nutzen. Laut des Kaufvertrags war die vorhandene Bebauung baurechtlich genehmigt. Erst später stellte... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 25.03.2019
- 14 O 271/17 -

Hauskauf: Risse in 45 Jahre altem Haus sind üblich und kein Mangel

LG Coburg zur Mangelhaftigkeit eines Wohnhauses

Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass vorhandene Risse in einem 45 Jahre alten Haus durchaus üblich sind und keinen Mangel darstellen. Der Käufer eines Hauses kann daher keine Schadens­ersatz­ansprüche geltend machen. Auch Ansprüche wegen eines undichten Daches können aufgrund eines vereinbarten Gewähr­leistungs­aus­schlusses entfallen.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2016 kauften die Kläger von den Beklagten ein Wohnhaus aus den frühen 70er Jahren. Nach der Übergabe entfernten die Käufer die zahlreich vorhandenen Holzverkleidungen und Tapeten. Dabei traten verschiedene Risse in den Wänden zutage. Außerdem entdeckten die Kläger nach dem Entfernen der Tapete im Dachgeschoss einen Schimmelfleck,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 13.09.2018
- 9 U 51/17 -

Trotz Gewährleistungsausschluss ist Rücktritt vom Kaufvertrag bei Schädlingsbefall möglich

Verkäufer kann sich nicht auf Gewährleistungsausschluss bei arglistigem Verschweigen des Mangels berufen

Ein erheblicher Schädlingsbefall in den Balken eines Gebäudes kann einen Mangel darstellen, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag des Haues trotz Gewährleistungsausschluss berechtigt. Dies hat das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger ein Fachwerkhaus gekauft, das einen massiven Insekten- und Pilzbefall aufwies. Er begehrte vom Verkäufer Rückerstattung des Kaufpreises bei Rückübertragung des Grundstücks - trotz des zwischen den Parteien vereinbarten Gewährleistungsausschlusses. Über den Schädlingsbefall hatte der Verkäufer den Käufer vor dem Vertragsschluss nicht aufgeklärt.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.03.2017
- 22 U 82/16 -

Wohnhaus darf bei einem im notariellen Kaufvertrag falsch angegebenen Baujahr zurückgegeben werden

Abweichung bei Angabe des Baujahrs wirkt sich auf Verkehrswert des Grundstücks aus

Der Käufer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks kann die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen, wenn das Wohnhaus nicht - wie im notariellen Vertrag vereinbart - 1997 errichtet wurde, sondern zwei Jahre älter ist. Dies entschied das Oberlandesgerichts Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld.

Im zugrunde liegenden Fall nahm das klagende Ehepaar aus Porta Westfalica die Beklagte aus Berg auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages in Anspruch. Die Eltern der Beklagten errichteten in den 1990er Jahren ein Einfamilienhaus in Porta Westfalica. Dieses erwarb die Beklagte im Jahre 2008 im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Mit einem im Jahre 2013 abgeschlossenen Grundstückskaufvertrag... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.01.2012
- V ZR 141/11 -

BGH: Konkludente Be­schaffenheits­vereinbarung bei Angabe der Wohnfläche im Makler-Exposé

Mögliche Kaufpreisminderung bei Wohn­flächen­abweichung trotz Haftungs­aus­schlusses

In der Angabe einer Wohnfläche in dem Exposé eines Immobilienmaklers kann eine konkludente Be­schaffenheits­vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer eines Grundstücks liegen. Weicht die tatsächliche Wohnfläche von der in dem Exposé angegebenen Fläche ab, so kann dies trotz Ausschlusses der Gewährleistung eine Kaufpreisminderung rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stellte sich nach einem Hauskauf heraus, dass die tatsächliche Wohnfläche gegenüber der in dem Exposé des Maklers angegebenen Wohnfläche geringer war. Die Käufer des Einfamilienhauses beanspruchten aufgrund dessen eine Kaufpreisminderung. In dem notariellen Kaufvertrag war jedoch ein Ausschluss der Gewährleistung vereinbart.Sowohl... Lesen Sie mehr