die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Berufungsbegründungsfrist“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.02.2016
- VII ZB 36/15 -
BGH zum Fristverlängerungsantrag per Fax: Bei Fristenkontrolle durch Rechtsanwalt muss dieser vor Fristlöschung Vorhandensein eines Sendeprotokolls und Empfangsbestätigung prüfen
Fehlende Prüfung begründet Verschulden an Fristversäumnis
Nimmt der Rechtsanwalt selbst die Fristenkontrolle vor, so muss er bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Fax vor Löschung der Frist im Fristenkalender überprüfen, ob ein ordnungsgemäßes Sendeprotokoll und eine Empfangsbestätigung vorliegen. Kommt er dem nicht nach, hat er ein etwaiges Fristversäumnis zu verschulden. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt dann nicht in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Rechtsanwalt wurde im Jahr 2015 damit beauftragt gegen ein Urteil Berufung einzulegen. Zwar kam er dem nach, jedoch erfolgte die Berufungsbegründung verspätet. Dies hatte seine Ursache darin, dass ein Fristverlängerungsantrag bezüglich der Berufungsbegründungsfrist nicht an das Berufungsgericht abgeschickt wurde. Der Rechtsanwalt hatte die Fristenkontrolle in seiner Kanzlei selbst vorgenommen. Aufgrund einer hohen Arbeitsbelastung war es ihm nicht möglich, die Berufungsbegründung rechtzeitig zu erstellen. Er wies daher eine Mitarbeiterin an, den Fristverlängerungsantrag anzufertigen sowie diesen zunächst... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.09.2015
- XI ZB 8/15 -
BGH: Rechtsanwalt muss Berufungsbegründungsschreiben nach vorgenommenen Korrekturen vom Büropersonal nochmals kontrollieren
Fehlende Kontrolle begründet Verschulden an Fristversäumnis aufgrund versehentlich ausgetauschter Faxnummer
Nimmt das Büropersonal an einer Berufungsbegründungsschrift Änderungen vor, nachdem der Rechtsanwalt das Schreiben durchgesehen hatte, muss der Rechtsanwalt dafür Sorge tragen, dass ihm die korrigierte Berufungsbegründungsschrift nochmals zur Kontrolle vorgelegt wird. Dies gilt selbst dann, wenn nur auf der ersten Seite ein Rechtschreibfehler korrigiert wurde. Sorgt der Rechtsanwalt nicht für eine Kontrollmöglichkeit, so trifft ihn ein Verschulden an der Fristversäumnis, wenn das Büropersonal bei der Korrektur versehentlich die Faxnummer austauschte. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Rechtsanwalt war damit beauftragt worden gegen ein Urteil eines Landgerichts Berufung einzulegen. Am letzten Tag der Frist - an einem Tag im Juni 2014 - ging die Berufungsbegründung versehentlich an das Landgericht, anstatt an das eigentlich zuständige Oberlandesgericht. Hintergrund dessen war, dass eine Angestellte auf der ersten Seite... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.03.2014
- V ZB 215/12 -
Versäumte Berufungsbegründungsfrist aufgrund plötzlicher Erkrankung: Keine schuldhafte Fristversäumnis bei Aufforderung des Kanzleipersonals zur Durchführung eines Notfallplans
Notfallplan beinhaltete Fristenkontrolle sowie Beauftragung einer Vertretungskanzlei
Erkrankt ein Rechtsanwalt plötzlich und kann er deswegen die Berufungsbegründungsfrist nicht einhalten, so liegt darin dann keine schuldhafte Fristversäumnis, wenn er einen Mitarbeiter seiner Kanzlei zur Durchführung eines Notfallplans auffordert und der Notfallplan eine Fristenkontrolle sowie eine gegebenenfalls erforderliche Beauftragung einer Vertretungskanzlei beinhaltet. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall war ein Rechtsanwalt aufgrund einer plötzlichen Erkrankung an einer schweren eitrigen Angina verhindert die Begründung einer Berufung fristgerecht einzureichen. Er forderte daher seine Kanzleimitarbeiterin dazu auf, einen Notfallplan auszuführen. Dieser beinhaltete eine Fristenkontrolle durch die Mitarbeiterin und eine gegebenenfalls erforderliche Informierung... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.10.2013
- V ZB 154/12 -
Faxversand fristwahrender Schriftstücke: Abgleich zwischen Faxnummer auf Sendebericht und Faxnummer auf Schriftsatz genügt nicht zur Überprüfung der richtigen Faxnummer
Abgleich muss anhand zuverlässiger Quellen stattfinden
Bei der Versendung fristwahrender Schriftstücke muss der Rechtsanwalt überprüfen, ob das Schriftstück an den richtigen Empfänger ging. Dazu genügt regelmäßig nicht der Abgleich der Faxnummer auf dem Sendebericht mit der Faxnummer auf dem Schriftsatz. Vielmehr ist ein Abgleich mit einer zuverlässigen Quelle, etwa einem Verzeichnis erforderlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem im März 2011 eine Klage vom Amtsgericht abgewiesen wurde, legte der Prozessbevollmächtigte der Kläger Berufung ein. Zudem beantragte er die Berufungsbegründungsfrist zu verlängern. Da jedoch versehentlich die Faxnummer des Amtsgerichts und nicht des Landgerichts verwendet wurde, lief die Frist zur Berufungsbegründung ab. Nachfolgend... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.09.2013
- V ZB 94/13 -
Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist: Einzelanwalt muss für den Fall seiner Erkrankung Vorkehrungen treffen
Fehlende Vorkehrungen begründen ein Verschulden an der Fristversäumnis und führen zur Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags
Ein Einzelanwalt ist verpflichtet für den Fall einer Erkrankung Vorkehrungen zu treffen um mögliche Fristen nicht zu versäumen. Trifft er keine Vorkehrungen und versäumt er daher eine Frist, so wird ihm wegen Vorliegens einer schuldhaften Fristversäumnis keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem das Amtsgericht Lünen die Klage eines Klägers abwies, sollte der Anwalt des Klägers beim Landgericht Dortmund Berufung einlegen. Dies tat er auch fristgerecht. Jedoch versäumte er wegen einer plötzlichen Erkrankung die Frist zur Berufungsbegründung. Da der Anwalt über kein Büropersonal verfügte, zudem allein tätig war und an einer... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.12.2013
- IX ZB 52/12 -
Verlängerungsantrag für Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwalt grundsätzlich nicht verpflichtet Eingang von Schriftsätzen bei Gericht zu überprüfen
Rechtsanwalt darf auf Einhaltung der normalen Postlaufzeit, rechtzeitigen Eingang von Schriftsätzen bei Gericht und Stattgeben von Fristverlängerungsanträgen vertrauen
Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass die normale Postlaufzeit eingehalten wird, Schriftsätze bei Gericht daher rechtzeitig eingehen und dass Fristverlängerungsanträge vom Gericht stattgegeben werden. Er ist somit regelmäßig nicht dazu verpflichtet den Eingang seiner Schriftsätze bei Gericht zu überprüfen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen das Urteil eines Landgerichts sollte der Rechtsanwalt der Klägerin Berufung einlegen. Während er die Berufung fristgerecht einlegte, beantragte er für die Berufungsbegründungsfrist eine Fristverlängerung. Der Antrag wurde innerhalb der Frist auch rechtzeitig bei der Post aufgegeben. Dennoch kam es nicht reichzeitig beim zuständigen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.05.2013
- VI ZB 7/13 -
Qualifizierte Container-Signatur im EGVP-Verfahren genügt Anforderungen des § 130 a ZPO
Signatur jeder Einzeldatei nicht erforderlich
Wird ein Schriftsatz an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) versendet und wird die gesamte Nachricht mit einer elektronischen Signatur versehen, genügt dies den Anforderungen des § 130 a ZPO und ist somit zulässig. Demgegenüber ist es nicht erforderlich, dass jede einzelne in der Nachricht enthaltene Datei über eine Signatur verfügt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Verfahren wegen einer ehrenrührigen Behauptung wurde die Beklagte vom Amtsgericht Rathenow auf Unterlassung verurteilt. Gegen diese Entscheidung legte sie Berufung ein. Die Begründung der Berufung erfolgte jedoch erst am letzten Tag der Berufungsbegründungsfrist. An diesem Tag ist die Berufungsbegründung mitsamt der Anlagen in elektronischer... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.03.2013
- I ZB 67/12 -
Fristversäumnis: Unvorhergesehene Erkrankung des Anwalts rechtfertigt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Anwalt muss aber versuchen Fristverlängerung zu erreichen
Versäumt ein Anwalt die Frist zur Berufungsbegründung, weil er unvorhergesehen erkrankt, so ist ihm grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Er muss aber versuchen, eine Fristverlängerung zu erreichen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verpasste der Rechtsanwalt die Frist zur Einlegung einer Berufungsbegründung. Hintergrund dessen war, dass der Anwalt am Tag des Fristablaufs plötzlich erkrankte. Aufgrund der Fristversäumnis beantragte der Anwalt beim Berufungsgericht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.Das Landgericht Bonn wies als Berufungsgericht den Antrag... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 15.04.2013
- 12 U 1437/12 -
Fristablauf: Eingang eines Schreibens bei Gericht per Telefax am Folgetag um 0.00 Uhr ist verspätet
Bei drohendem Fristablauf vor Gericht kann eine Sekunde entscheidend sein
Geht der Schriftsatz eines Rechtsanwalts in einem Zivilprozess nach Ablauf des letzten Tages der gesetzten Frist um 0.00 Uhr des Folgetages per Telefax ein, so ist die Frist abgelaufen und gilt als versäumt. Auch wenn der Rechtsanwalt die Faxübermittlung um 23.59 Uhr begonnen, diese aber in vollem Umfang erst frühestens um 0.00 Uhr das Gericht erreicht hat, ist das Schreiben nicht fristgerecht bei Gericht eingegangen. Maßgeblich ist dabei nicht der spätere Ausdruck des Telefaxes, sondern die vollständige Übermittlung und Speicherung der Sendedaten im Empfangsgerät des Gerichts. Wenn die Frist zur Begründung des Rechtsmittels in dieser Weise nicht eingehalten wird, ist die Berufung nach der gesetzlichen Vorgabe insgesamt unzulässig. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz und verwarf damit die Berufung gegen das vorausgegangene Urteil des Landgerichts Trier als unzulässig.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte den Beklagten nach einem Hauskauf auf Schadensersatz in Höhe von knapp 70.000 Euro in Anspruch genommen. Das Landgericht wies die Klage ab. Gegen dieses Urteil legte der Anwalt des Klägers zunächst innerhalb der Monatsfrist ordnungsgemäß Berufung ein. Sodann hatte er die Berufung entsprechend der gesetzlichen Vorgabe fristgerecht zu... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.12.2012
- VII ZB 25/12 -
Berufungsfrist: Übermittlung der Berufung mittels Fax nicht möglich - Rechtsanwalt muss sich über weitere Faxnummern eines Gerichts informieren
Jedoch keine Pflicht andere Übermittlungsart zu wählen
Scheitert die Fax-Übermittlung eines Schriftsatzes an das Gericht, so trifft den Rechtsanwalt die Pflicht, sich über weitere Faxnummern des Gerichts zu informieren. Er muss jedoch keine andere Übermittlungsart wählen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es in einem Zivilprozess um die Zahlung von restlichem Werklohn. Das Landgericht wies die darauf gerichtete Klage ab. Der Kläger legte gegen das Urteil Berufung ein. Die Frist zur Begründung der Berufung lief am 6. Februar 2012 ab. Am 7. Februar 2012 ging beim Gericht per Telefax der Antrag des Klägers auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist... Lesen Sie mehr