wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Berlin-Köpenick“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 13.09.2022
- 7 C 36/22 -

Zulässigkeit einer Zusatzkaution für Erlaubnis der Hundehaltung in Wohnung mit Parkett

Gesetzliche Begrenzung zur Höhe der Mietsicherheit greift nicht

Für die Erlaubnis der Hundehaltung in einer Wohnung mit Parkett kann der Vermieter eine Zusatzkaution verlangen. Die gesetzliche Begrenzung zur Höhe der Mietsicherheit gemäß § 551 Abs. 1 BGB greift dafür nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zu Beginn eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in Berlin stellten die Mieter eine Mietsicherheit in Höhe der dreifachen Nettokaltmiete. Zudem verlangte der Vermieter eine Zusatzkaution in Höhe von 25 € pro qm für die genehmigte Haltung eines Podenco-Mischlings in der Wohnung. Die Wohnung war mit hochwertigem Holzparkett ausgestattet. Die Zusatzkaution sollte eventuelle Schäden durch die Krallen des Hundes absichern. Nachfolgend hielten die Mieter die Zusatzkaution für unzulässig und verlangten deren Rückzahlung. Da sich der Vermieter weigerte dem nachzukommen, erhoben die Mieter Klage.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 07.01.2022
- 3 C 33/21 -

Fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters nach Androhung von Gewalt gegenüber Nachbarn

Vorherige Abmahnung nicht erforderlich

Droht ein Wohnungsmieter einem Nachbarn Gewalt an, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mieters gemäß § 543 Abs. 1 BGB. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es gemäß § 543 Abs. 3 Nr. 2 BGB nicht. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde dem Mieter einer Wohnung in Berlin im Jahr 2021 fristlos gekündigt. Hintergrund dessen war, dass der Mieter einen Nachbarn zweimal mit einem Holzknüppel gedroht hatte, nachdem dieser sich wegen zu lauter Musik nach Mitternacht beschwert hatte. Da sich der Mieter weigerte die Kündigung zu akzeptieren, erhob der Vermieter schließlich Klage auf Räumung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 06.10.2017
- 4 C 143/17 -

Wohnungsmieter muss im Hausflur abgestelltes Schuhregal und abgestellte Waschmaschine entfernen

Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus nicht vom Mietvertrag umfasst und aus Brandschutzgründen unzulässig

Stellt ein Wohnungsmieter im Hausflur ein Schuhregal und eine Waschmaschine ab, so steht dem Vermieter ein Anspruch auf Entfernung zu. Denn das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus ist nicht vom Mietvertrag umfasst und aus Brandschutzgründen unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter einer Wohnung vor ihrer Wohnungstür ein Schuhregal aus Holz und eine Waschmaschine abgestellt. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig und verlangte, dass die Gegenstände aus dem Hausflur entfernt werden. Dem verweigerten sich aber die Mieter. Sie führten unter anderem an, dass sie aus gesundheitlichen Gründen die Waschmaschine nicht... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 17.03.2016
- 13 C 203/15 -

Formell unwirksames Miet­erhöhungs­verlangen: Vermieter hält zur Begründung herangezogenen qualifizierten Mietspiegel für nicht qualifiziert

Keine ordnungsgemäße Begründung der Mieterhöhung

Begründet ein Vermieter ein Miet­erhöhungs­verlangen mit einem qualifizierten Mietspiegel, hält er diesen aber zugleich für nicht qualifiziert, so ist das Miet­erhöhungs­verlangen nicht ordnungsgemäß begründet und somit formell unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall begründete die Vermieterin einer Wohnung ihr Mieterhöhungsverlangen von Juni 2015 mit dem qualifizierten Berliner Mietspiegel 2015. Zugleich teilte sie jedoch der Mieterin mit, dass sie den Mietspiegel für nicht qualifiziert halte. Da die Mieterin ihre Zustimmung zur Mieterhöhung verweigerte, erhob die Vermieterin Klage.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 09.02.2016
- 2 C 258/15 -

Unwirksames Miet­erhöhungs­verlangen aufgrund fehlender Erkennbarkeit der Einhaltung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Vermieter kann nicht auf Zustimmung klagen

Lässt sich aus einem Miet­erhöhungs­verlangen nicht erkennen, ob die erhöhte Miete nicht die ortsübliche Vergleichsmiete überschreitet, kann der Vermieter nicht auf Zustimmung klagen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Vermieter zwar auf einen Mietspiegel Bezug nimmt, diesen aber für unanwendbar hält. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Köpenick hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielten die Mieter einer Wohnung ein Mieterhöhungsverlangen von der Vermieterin. In diesem nahm sie zwar Bezug auf den Berliner Mietspiegel 2015. Zugleich hielt sie diesen aber aufgrund methodischer Mängel für nicht geeignet, als Erkenntnisquelle für die Beurteilung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu dienen. Die Mieter bemängelten aufgrund dessen eine... Lesen Sie mehr

Werbung

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 18.12.2015
- 12 C 123/15 -

Wärmedämmung durch Polystyrolplatten, maßvolle Beheizung des Treppenhauses sowie zentrale Warm­wasser­versorgung statt Durchlauferhitzer stellen duldungspflichtige Modernisierungs­maßnahmen dar

Wirtschaftliche Unsinnigkeit der Maßnahmen begründet kein Recht zur Duldungs­verweigerung

Der Mieter einer Wohnung hat energieeinsparende Maßnahmen, wie die Anbringung einer Wärmedämmung aus Polystyrolplatten, die maßvolle Beheizung des Treppenhauses oder den Einbau einer zentralen Warm­wasser­versorgung zu dulden. Auf die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Modernisierungs­maßnahmen kommt es dabei nicht an. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Köpenick hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden der Mieterin einer Wohnung im November 2014 mehrere Modernisierungsmaßnahmen angekündigt. So sollte eine zentrale Warmwasserversorgung sowie ein Heizkörper im Treppenhaus eingebaut werden. Zudem sollte die Fassade, das Dach und die Kellerdecke mit Polystyrolplatten gedämmt werden. Die Mieterin hielt die Maßnahmen für insbesondere wirtschaftlich... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 13.07.2000
- 17 C 88/00 -

Haltung eines Schweins in Mietwohnung kann zulässig sein

Zulässige Schweinehaltung bei fehlenden Belästigungen und Beeinträchtigungen

Die Haltung eines Schweins in einer Mietwohnung ist zulässig, wenn von dem Schwein keine Belästigungen und Beeinträchtigungen ausgehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Köpenick hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hielt eine Mieterin ein Schwein namens "Quiki" bzw. "Schnitzel" in ihrer Wohnung. Nachdem es bis zum April 2000 aufgrund der Schweinehaltung zu Geruchsbelästigungen in Treppenhaus kam, verlangte die Vermieterin die Entfernung des Schweins aus der Wohnung. Die Mieterin weigerte sich mit der Begründung, dass seit nunmehr zwei Monaten keine Geruchsbelästigungen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 23.06.2015
- 7 C 71/15 -

Schaden­ersatz­anspruch des Vermieters nach Mietvertragsende: Mietvertragsklausel zur Verlängerung der Verjährungsfrist wegen Überraschungseffekt nicht Vertragsbestandteil

Verlängerung der Verjährungsfrist von einem halben Jahr auf ein Jahr unüblich

Schaden­ersatz­ansprüche des Vermieters gegen seinen Mieter verjähren gemäß § 548 BGB ein halbes Jahr nach Rückgabe der Mietsache. Die Verlängerung dieser Frist auf ein Jahr durch eine Klausel im Mietvertrag ist als unüblich zu bezeichnen und kann daher wegen eines Über­raschungs­effekts im Sinne von § 305 c BGB nicht Vertragsbestandteil werden. Dies hat das Amtsgericht Köpenick entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem das Mietverhältnis über eine Wohnung endete, erhielten die Vermieter im Januar 2014 die Wohnung zurück. Da der Mieter ihrer Meinung nach die Schönheitsreparaturen nicht fachgerecht durchgeführt sowie die Mietsache Beschädigungen aufgewiesen habe, verlangten die Vermieter im August 2014 Schadensersatz. Der Mieter weigerte sich einen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 09.09.2011
- 6 C 184/11 -

Austausch einer defekten Mischbatterie kann unter die Klein­reparatur­klausel fallen

Mieter muss Kosten des Austauschs tragen

Fällt der Austausch einer defekten Mischbatterie unter die Klein­reparatur­klausel, so hat der Mieter die Kosten für den Austausch zu tragen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köpenick hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall musste in einer Mietwohnung eine undichte Mischbatterie ausgetauscht werden. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von ca. 227 EUR sollte gemäß der Kleinreparaturklausel im Mietvertrag der Mieter tragen. Da sich dieser aber weigerte die Kosten zu übernehmen, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Köpenick entschied, dass... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 09.04.2013
- 3 C 336/10 -

Kein Recht zur Mietminderung bei erhöhtem Verkehrslärm nach Ausbau einer innerstädtischen Autobahn

Mieter muss grundsätzlich mit Ausbau von Straßen rechnen

Kommt es wegen des Ausbaus einer innerstädtischen Autobahn zu einer erhöhten Verkehrs­lärm­belästigung, so kann der Mieter grundsätzlich nicht seine Miete mindern. Denn mit dem Ausbau von Straßen muss ein Mieter rechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köpenick hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da aufgrund eines nahegelegenen Autobahnzubringers die Lärmbelästigung stieg. Zum Zeitpunkt der Anmietung der Wohnung im Jahr 1963 befand sich die Wohnung in einer ruhigen Lage. Erst mit Ausbau und Eröffnung der Autobahn im Jahr 2008 trat der erhöhte Verkehrslärm auf. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht... Lesen Sie mehr