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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11.10.2012
- 7 CS 12.2187 -
Gewalttätiger Zweitklässler darf an andere Grundschule versetzt werden
Gericht lehnt Eilrechtsschutz der Eltern aufgrund vorheriger Ablehnung zur Kooperation mit Lehrern ab
Ein gewalttätiger Grundschüler, der durch aggressives, provozierendes Verhalten gegenüber Mitschülern bis hin zu körperlichen Auseinandersetzungen aufgefallen ist und dessen Eltern nicht zur Kooperation mit den Lehrern bereit sind, darf an eine andere Grundschule versetzt werden. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im August 2012 ein
Zuweisung an andere Schule gerechtfertigt
Nachdem das Verwaltungsgericht Regensburg den von den
Eltern verweigern Zusammenarbeit mit Lehrern
Auch hätten sich die
Verhaltensveränderung durch pädagogische Hilfe
Schließlich sei auch die Auswahl der neuen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2012
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online
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Dokument-Nr. 14593
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