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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2009
- 3 S 2679/08 -
Priesterbegräbnisstätte in einer im Industriegebiet liegenden Kirche nicht zulässig
Religionsausübungsfreiheit umfasst nicht Bau von kirchlichen Bestattungsplätze in Industriegebieten
Der Einbau einer Krypta mit zehn Begräbnisplätzen für Priester in einer syrisch-orthodoxen Kirche, die in einem Industriegebiet liegt, ist baurechtlich nicht zulässig. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Der Kirchenverein der syrisch-orthodoxen
Industriegebiet bietet kein angemessenes Umfeld für Begräbnisstätte
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist dem im baurechtlichen Verfahren nicht gefolgt. Die beantragte Krypta habe zwar kirchlichen Bezug. Sie sei aber nicht Bestandteil der vorhandenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.11.2009
Quelle: ra-online, VGH Baden-Württemberg
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Dokument-Nr. 8741
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