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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 15.10.2009
- 2 S 1457/09 -
VGH Baden-Württemberg: Gebührenbescheid darf nicht in Rechnung "versteckt" werden
Ein Handeln der Stadtwerke im Auftrag der Stadt aus Rechnung nicht ersichtlich
Öffentlich-rechtliche Gebühren und privatrechtliche Entgelte dürfen von den Gemeinden und ihren Stadtwerken nicht in einer Weise geltend gemacht werden, die dem Bürger die Wahrung seiner Rechte erschwert. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Die Klägerin ist Eigentümerin eines Hausgrundstücks in Karlsruhe, das sie vermietet hatte. Nach dem Auszug der Mieter wurde sie durch ein Schreiben der Stadtwerke Karlsruhe GmbH für im Vermietungszeitraum angefallene
Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung der Beklagten hat der VGH zurückgewiesen.
Als Rechnung bezeichnetes Schreiben lässt darin enthaltenen Gebührenbescheid nicht erkennen
Er ist dabei allerdings zu dem Ergebnis gelangt, dass es sich bei dem an die Klägerin gerichteten Schreiben der Stadtwerke auch insoweit nicht um einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2009
Quelle: ra-online, VGH Baden-Württemberg
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Dokument-Nr. 8621
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