wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 09.05.2008
10 L 270/08 -

Erneute Absage für "Führerscheintourismus": Bei Entzug der deutschen Fahrerlaubnis darf nicht mit tschechischer EU-Fahrerlaubnis gefahren werden

Umgehung europarechtlicher Vorschriften nicht hinnehmbar

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Fahrerlaubnisbehörde dem in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnenden Fahrerlaubnisinhaber das Recht aberkennen darf, von der in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworbenen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, wenn die ausländische Fahrerlaubnis unter Umgehung der gesetzlichen Anforderungen an die Wiedererteilung einer wegen Eignungszweifeln entzogenen Fahrerlaubnis erworben wurde.

In dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Fall war dem Betroffenen - einem deutschen Staatsangehörigen - in Deutschland im Jahre 1999 die Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums entzogen worden. Nach Ablauf einer Sperrfrist für die Neuerteilung erwarb der Antragsteller, der seinen Wohnsitz ohne Unterbrechung im Inland hatte, eine Fahrerlaubnis in der Tschechischen Republik, nach Aktenlage allerdings ohne sich dort einer Eignungsprüfung unterzogen zu haben. Die inländische Führerscheinstelle erkannte ihm das Recht ab, in Deutschland von dieser Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, nachdem der Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis gelegentlich einer Verkehrskontrolle aufgefallen war.

Den gegen diese behördliche Verfügung gerichteten Eilantrag des Fahrerlaubnisinhabers hat das Gericht zurückgewiesen. Die Richter erachteten die Maßnahme - insbesondere unter Berücksichtigung der einschlägigen europarechtlichen Richtlinien und Rechtsprechung - für rechtmäßig. Zwar hätten die deutschen Fahrerlaubnisbehörden grundsätzlich - d.h. ohne Vorliegen eines erneuten, Eignungszweifel aufwerfenden Vorfalls - keine Handhabe, nach Ablauf einer in Deutschland wegen bestehender Eignungszweifel angeordneten Sperrfrist die in einem anderen Mitgliedstaat erteilte EU-Fahrerlaubnis, die nach erfolgreichem Abschluss eines Prüfverfahrens zum Ausschluss der Eignungszweifel erteilt worden sei, wegen des Fortbestehens dieser Zweifel für ungültig zu erklären. Etwas anderes gelte aber, wenn der Wiedererwerb der Fahrerlaubnis unter Umgehung der einschlägigen europarechtlichen Vorschriften - insbesondere im Hinblick auf die gesundheitlichen Anforderungen bei Zweifeln an der Fahreignung - bewirkt worden sei. Dies sei anzunehmen, wenn im Inland durchgreifende, nicht ausgeräumte Zweifel an der Fahreignung bestünden, die der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis vor deren Erwerb in dem EU-Staat nicht kundgetan und sich deshalb auch nicht dem dortigen Verfahren zur Klärung von Eignungszweifeln unterzogen habe. In diesem Fall sei die deutsche Fahrerlaubnisbehörde auch nicht europarechtlich daran gehindert, dem in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnenden Fahrerlaubnisinhaber die ausländische Fahrerlaubnis für die Nutzung in der Bundesrepublik Deutschland abzuerkennen, um damit der missbräuchlichen Umgehung der inländischen und der in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten bestehenden Anforderungen an die Wiedererteilung einer wegen Eignungszweifeln einmal entzogenen Fahrerlaubnis entgegenzuwirken. Nach Lage der Dinge habe es sich bei dem Erwerb der tschechischen Fahrerlaubnis durch den Antragsteller um einen solchen Fall des so genannten Führerscheintourismus gehandelt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG des Saarlandes vom 15.05.2008

Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6062 Dokument-Nr. 6062

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss6062

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung