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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 13.02.2009
- 6 L 93/09.WI -
Bundespolizei darf derzeit keine Ausschreibungen im Schengener-Informations-System vornehmen
Nur Bundeskriminalamt ist zur Ausschreibung berechtigt
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat das Bundeskriminalamt im Rahmen eines Eilverfahrens verpflichtet, eine im Schengener-Informations-System (SIS) vermerkte Ausschreibung des Antragstellers zur Einreiseverweigerung zu sperren.
Der Antragsteller ist Staatsangehöriger Guatemalas und lebt mit seiner Frau und zwei Kindern seit Ende 2006 in Österreich, wo ihnen auch eine befristete Niederlassungserlaubnis erteilt worden war. Die Verlängerung dieses Aufenthaltstitels erfolgte für die Angehörigen des Antragstellers problemlos. Bei dem Antragsteller selbst fanden die österreichischen Behörden heraus, dass gegen ihn im
Guatemalischer Internationaler Haftbefehl
Anlass für die
Richter: Nur BKA ist berechtigt
Das Gericht ordnete die vorläufige Sperrung dieser
Ausschreibung nur bei schweren Straftaten möglich
Außerdem lägen die materiellen Voraussetzungen für eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 03/09 des VG Wiesbaden vom 20.02.2009
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Dokument-Nr. 7482
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