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Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 07.02.2018
- 3 K 7558/17.TR -
Justizvollzugsbeamter ist nach Annahme und Einbringen von Rauschmitteln in die JVA aus dem Dienst zu entfernen
Verhalten des Vollzugsbeamten stellt schwerwiegenden Verstoß gegen dienstliche Kernpflichten dar
Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass ein Justizvollzugsbeamter durch Annahme und Einbringen von Rauschmitteln in die JVA in äußerst schwerwiegender Weise gegen seine dienstlichen Kernpflichten verstoßen hat und daher aus dem Dienst zu entfernen ist.
Das Gericht es nach Durchführung der mündlichen Verhandlung als erwiesen an, dass sich der
Vollzugsbeamter macht sich durch eigenes Verhalten zu dauerhaftem und nicht mehr tragbaren Sicherheitsrisiko für Strafvollzug
Mit seinem Verhalten habe der
VG bejaht Auflösung des Beamtenverhältnisses
Ein dermaßen handelnder
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Trier/ra-online
- OVG Rheinland-Pfalz: Weitergabe von SIM-Karten an Gefangenen führt zur Entfernung des Justizvollzugsbeamten aus dem Dienst
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.03.2010
[Aktenzeichen: 3 A 11391/09.OVG]) - Oberverwaltungsgericht bestätigt Dienstenthebung eines Justizvollzugsbeamten wegen sexueller Beziehung zu einer Gefangenen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22.01.2013
[Aktenzeichen: 3 B 10064/13.OVG])
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Dokument-Nr. 25639
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