wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 05.06.2008
2 K 1023/07.TR -

Erhebung einer Gebühr für die zukünftige Entfernung eines Grabes ist rechtmäßig

Verwaltung verlangt eine Gebühr für den Abbau und die Entsorgung der Grabstätte

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr für die zukünftige Entfernung eines Grabes nicht zu beanstanden ist.

Der Entscheidung lag die Klage eines Nutzungsberechtigten eines Doppelwahlgrabes für den Zeitraum von 2005 bis 2030 zugrunde, der von der Beklagten nach der Errichtung des Grabmales unter Bezugnahme auf Ihre Gebührensatzung u. a. zu einer Gebühr für den Abbau und die Entsorgung der Grabstätte herangezogen wurde.

Erhebung einer Gebühr für die Erbringung einer zukünftigen Leistung ist grundsätzlich zulässig, wenn anzunehmen ist, dass die Leistung auch erbracht wird

Zur Begründung führten die Richter im Wesentlichen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz aus, die Erhebung einer Gebühr für die Erbringung einer zukünftigen Leistung sei grundsätzlich zulässig, wenn, wie im zu entscheidenden Fall, eine begründete Vermutung für die Annahme bestehe, dass die zukünftige Leistung auch erbracht werde. Des Weiteren sehe die maßgebliche Friedhofssatzung auch die erforderliche Möglichkeit des Selbstabbaues vor. Letztlich berühre die vom Kläger geltend gemachte Verzinsungspflicht die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung nicht, da eine solche allenfalls im Rahmen einer Rückerstattung der Gebühr von Bedeutung sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 12/08 des VG Trier vom 26.06.2008

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Beseitigung | Beseitigen | Entfernen | Friedhofsatzung | Gebühren | Grabstätte

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6278 Dokument-Nr. 6278

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6278

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung