wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 16.04.2019
4 K 2359/19 -

Film "Das Leben des Brian" darf an Karfreitag auf Veranstaltung gezeigt werden

Eilantrag zum Veranstaltungs­verbot am Karfreitag im Wesentlichen erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat einem Eilantrag eines aktiven Mitglieds der Giordano-Bruno-Stiftung (Antragsteller) gegen die Landeshauptstadt Stuttgart auf Befreiung vom grundsätzlichen Veranstaltungs­verbot am Karfreitag unter Auflagen stattgegeben. Die Landeshauptstadt Stuttgart wurde im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller unter der Auflage geschlossener Türen und Fenster eine Befreiung vom Verbot des Feiertagsgesetzes zu erteilen für die Vorführung der Filme „Das Wort zum Karfreitag (mit humanistischem Tanzsegen)“ und „Das Leben des Brian“ am 19.04.2019 zwischen 20.00 Uhr und 22.00 Uhr.

Der Antragsteller plant für den kommenden Karfreitag, 19.04.2019, eine öffentliche Veranstaltung in einer Stuttgarter Kultureinrichtung ohne Schankbetrieb, bei der unter anderem ein Einführungsvortrag zur Einordnung des Karfreitags aus humanistischer Sicht gehalten und die satirischen religionskritischen Filme "Das Wort zum Karfreitag (mit humanistischem Tanzsegen)" und "Das Leben des Brian" vorgeführt werden sollen.

Nach den Regelungen des Feiertagsgesetzes Baden-Württemberg unterfällt die geplante Veranstaltung dem grundsätzlichen Verbot von öffentlichen Veranstaltungen am Karfreitag, da sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dient.

Der Antragsteller kann jedoch für seine Veranstaltung voraussichtlich eine Befreiung vom Karfreitagsverbot beanspruchen. Dies sieht das Feiertagsgesetz in § 12 in besonderen Ausnahmefällen vor. Nach Maßgabe der erforderlichen Abwägung im Einzelfall setzen sich vorliegend die Grundrechte des Antragstellers aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (Glaubens- und Bekenntnisfreiheit in ihrer Ausprägung als Weltanschauungsfreiheit) sowie aus Art. 8 Abs. 1 GG (Versammlungsfreiheit) gegenüber dem Stilleschutz des Karfreitags durch.

Denn ausgehend vom dargelegten Gesamtkonzept der Veranstaltung zielt die Veranstaltung auf die kritische Auseinandersetzung mit dem staatlichen Karfreitagsschutz. Bloße Unterhaltungsinteressen stehen demgegenüber jedenfalls nicht im Vordergrund. Der den Filmen innewohnende Spaßfaktor stellt nach den Vorstellungen des Antragstellers gerade ein zentrales und tragendes Element seines Wirkens dar, mit dem in satirischer, karikativer und provokanter Weise der ernsthafte Charakter des Karfreitags und der staatliche Schutz des im Ursprung christlichen Feiertags in Frage gestellt werden sollen. Demgegenüber hat die Veranstaltung am konkreten Veranstaltungsort vergleichsweise geringe Auswirkungen auf den öffentlichen Ruhe- und Stilleschutz des Karfreitags. Auch die Veranstaltungsmodalitäten führen dazu, dass sich die konkreten Störungen, gemessen am Gewicht des Grundrechtsschutzes des Antragstellers, noch in vertretbaren Grenzen halten. Die Veranstaltung soll in einem geschlossenen Raum mit überschaubarer Teilnehmerzahl stattfinden, der zudem beträchtliche Abstände zu den nächst gelegenen Kirchen aufweist.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.04.2019
Quelle: ra-online/VG Stuttgart (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Baden-Württemberg | Feiertagsgesetz | Karfreitag

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27316 Dokument-Nr. 27316

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss27316

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (12)

 
 
hase vom osterwald schrieb am 18.04.2019

feieretagsgesetze...sind die nicht begünstigende

und damit rechtswidrige rechte.. der bevorzugung..?

CHRISTLICHE TRADITIONSFEIERTAGE...

WO SIND DEN DIE FEIERTAGE DER PHILOSOPHISCHEN AUFKLÄRUNG UND BEFREIUNGSTRADITION..?

feitertage da selbst..sind denn die eigentlich gleich verteilt oder auch eher klerikale bevorzugungstage..?

TAG DER MENSCHENRECHTE...TAG DER GRUNDRECHTSBEDENKLICHKEIT? WANN WIRD SOETWAS GEFEIERT ?

hase vom osterwald schrieb am 18.04.2019

muss noch drüber mümmeln.

häsin vom oster wald schrieb am 18.04.2019

auch gegenteilige weltanschauungen zur christlichen religiösität haben den schutz auf gleichwertigkeit .

daher kann soweit kein direkter störender einfluss zu konstatieren wäre auch eine groteske

eine vollkommmen abwegige auffassung zu dieser religiös verordneten...stattfinden...

die religionen haben kein haltbaren anspruch auf dogmatische allgemeingültigkeit.oder staatlich geschützte vorherrschaft oder bevorzugung.

myrthenkranz... schrieb am 18.04.2019

recht ist eine frage des geldes...macht ist eine sache des geldes....leben und ableben ist eine sache des geldes....ansehen und geltung eine sache des geldes..

wer kein geld hat ...welches recht..will er leben..

O.LIVENZWEIG schrieb am 18.04.2019

NÄCHSTENLIEBE IST EINE DEN MENSCHEN SELBST ERHALTENDE SOZIALITÄT DIE WESENTLICH ÄLTER ALS

DAS CHRISTENTUM IST...UND DAMIT AUCH DES ISLAMS.

O.LIVENZWEIG schrieb am 18.04.2019

ES WIR NICHT NUR DIE FREIE RELIGIONSAUSÜBUNG GEWÄHRLEITEST SONDERN AUCH DIE GLEICHHEIT UND GLEICHWERTIGKEIT DER RELIGIONEN UND DIE DER WELTANSCHAUUNGEN.KEINE DARF BEVORZUGT ODER BENACHTEILIGT WERDEN.SONDERRECHTE WÄREN RECHTSWIDRIG.

Juetz antwortete am 19.04.2019

Ja, und deshaln darf eine bestimmte Religion auch bestimmen, dass es gewisse Fleischsorten nicht mehr gibt .. und man kann gezwungen werden, deren Gotteshäuser zu besuchen, umgekehrt gibt es aber den Kulturbonus.

Sehr interessant, oder ?

OSTERS HASIS schrieb am 18.04.2019

OB DIE OSTERFEIERLICHKEITEN NUR AUS CHRISTLICHER RELIGIÖSITÄT HER RÜHREN ODER ANDERER FRÜHERER FEIERLICHKEITEN DIE DANN UMGEGESTALTET WURDEN IST NICHT ALLEN KLAR.SIE WERDEN ABER GESETZLICH EINGERICHTET.ALLERDINGS KÖNNEN SIE NICHT ZUR

UNGLEICHHEIT GEGEN ANDERE RELIGIONEN ODER WELTANSCHAUNGEN GENUTZT WERDEN.WENN ES ALSO OSTERFEIERLICHKEITEN HAT SO IST DAS RECHT AUF EIGENE AUSGESTALTUNG GRUNDRECHTLICH GESCHÜTZT.

ES KANN KEINE DOMINANZ KIRCHLICHER WILLENSGELTUNG HABEN. DIE BRD IST DER PHILOSOPHISCHEN AUFKLÄRUNG UND DEN MENSCHENRECHTEN VERPFLICHTET,AUCH WENN DAS

MEIST NUR AUF DEM PAPIER STEHT..WIE DER SICHERHEITSRAT DER BRD GERADE WIEDER IN TATEINHEIT MIT DER BUNDESREGIERUNG BEWIESEN HAT..AUCH MIT DEM WESTEU AUSLAND..DAS KATHOLISCHE SPANIEN....DAS ANGLIKANISCHE ENGLAND.WAFFENHANDEL KOMMT VOR DEN MENSCHENRECHTEN.JA DAS KIRCHENASYL WILL DIESER STAAT GRUND UND MENSCHENRECHTSWIDRIG NICHT GELTEN LASSEN..ABER URTEILE FÄLLEN...OBWOHL ER GAR NICHT BERECHTIGT IST. DA DIESE DIENSTLEISTER DIE GG ART.1-20 UMFASSEND ZU SCHÜTZEN HABEN UND DER SOUVERÄN DIE BEVÖLKERUNG BLEIBEN MUSS NICHT DIE DIENSTLEISTER..DES SOUVERÄNES...WER DEM NICHT PFLICHTGERECHT RECHNUNG TRAGEN WILL,WIE KANN DER URTEILE FÄLLEN WOLLEN,WENN ER DIE GRUNDLAGE SEINES HANDELNS..VERPFLICHTENT DIESE..NICHT ERFÜLLT.

DER GG-ART.20 UND SOMIT 1.U.2.WURDEN UND WERDEN IN IHRER UMFASSENDEN GELTUNG SEIT 1948 UNTERDRÜCKT.ES HAT DAHER KEINE LEGALE DIENSTLEISTUNG MEHR..WEDER EINE POLITISCHE NOCH EINE JURISTISCHE..DAS IST DAS OSTERRÄTSEL..EIN DEUTSCHES MYSTERIUM...WOHL AUCH EIN EUROPÄISCHES..EIN WELTWEITES MYSTERIUM..

DER ENTMÜNDIGTE UND BEVORMUNDETE MENSCHEN...

HÄNGT AM KREUZ..WENN ER SICH WEHRT...ABER AUCH WENN NICHT..NUR WEIS ER ES DANN NICHT.HÄLT SEINE ENTMÜNDIGUNG FÜR GOTTGEGEBEN.ODER DER GÖTTERALLMACHT ....

DAS WÄRE EIN LEBEN DES BRAIN.

DAS KREUZ AN DEM WIR HÄNGEN..MÖCHT ALSO JEDER SEIN EIGENES TRAGEN..

Juetz schrieb am 18.04.2019

Was heisst hier: so wie damals ?

Damals haben sie IHN ans Kreuz gebracht und heute tun sie es wieder.

Aber das Erwachen und Erkennen wird kommen.

Und dann ist es zu spät.

Und dem jüdisch-christlichen Erbe verdankt die Welt Nächstenliebe, in Form von Armenspeisung zB, Schulbildung, Wissenschaften .. zB.

Aber das wird ja gerne vergessen und es wird gerne gesagt, wie gut der Mensch wäre. Und dass Religion die Menschen verdirbt.Ja, und das stimmt auch. Religion ja. Aber das Evangelium ist keine Religion.

Aber bald wird es diese Feiertage ohnehin nicht mehr geben.

Empfehlung:

Wilhelm Pahls, Religion oder Evangelium

https://bruderhand.de/traktate/evangelistisch/360/2012-01-25-11-23-502-detail

Morgenstern antwortete am 22.04.2019

Wieso denn zugucken? Bei was denn? Wir wissen, dass Jesus Christus für unsere Schuld und Sünde am Kreuz gestorben ist und nehmen das in Anspruch.

Wir wissen, dass er auferstanden ist und lebt und wir leben und handeln mit ihm.

Wir beten, auch für Menschen, die sich Judas nennen wollen, denn auch sie brauchen Liebe und Befreiung vom Ego.

Judas schrieb am 17.04.2019

Was für eine Farce. Die Christen gedenken "dem Leiden und Sterben Christi am Kreuz" und überall muss Ruhe einkehren. So wie damals: Nur zugucken, nicht aufmucken.

Morgenstern antwortete am 22.04.2019

Wieso denn zugucken? Bei was denn? Wir wissen, dass Jesus Christus für unsere Schuld und Sünde am Kreuz gestorben ist und nehmen das in Anspruch.

Wir wissen, dass er auferstanden ist und lebt und wir leben und handeln mit ihm.

Wir beten, auch für Menschen, die sich Judas nennen wollen, denn auch sie brauchen Liebe und Befreiung vom Ego.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung