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Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 05.04.2019
- 17 K 1831/19, 17 K 2011/19, 17 K 2027/19, 17 K 2037/19, 17 K 2038/19, 17 K 2041/19, 17 K 2049/19, 17 K 2050/19, 17 K 2064/19 -
Eilanträge gegen Dieselfahrverbot in der Umweltzone Stuttgart erfolglos
Keine Zweifel an Rechtmäßigkeit des Verkehrsverbots
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mehrere Eilanträge gegen die Anordnung eines Verkehrsverbots für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 5/V in der Umweltzone Stuttgart abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichts bestehen keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verkehrsverbots.
Mit den Eilanträgen wollten die Antragsteller der zugrunde liegenden Verfahren erreichen, dass sie die
Festgeschriebene Grenzwerte sind unabhängig von ihrer Aktualität zu beachten
Das Verwaltungsgericht Stuttgart konnte durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verkehrsverbots nicht erkennen. Eine Rechtsgrundlage sei - wie bereits das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt habe - mit § 40 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes gegeben. Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften stünden der getroffenen Anordnung nicht entgegen. Dies folge - wie bereits das Bundesverwaltungsgericht festgestellt habe - aus zwingend umzusetzendem Unionsrecht. Die dort festgeschriebenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online (pm)
- Dieselabgasskandal: Zonenbezogenes Fahrverbot in Köln ab April 2019
(Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 08.11.2018
[Aktenzeichen: 13 K 6684/15]) - Verwaltungsgericht Berlin ordnet streckenbezogene Diesel-Fahrverbote in Berlin an
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 09.10.2018
[Aktenzeichen: VG 10 K 207.16])
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Dokument-Nr. 27283
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