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Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 18.09.2020
- 6 L 977/20 -
Corona-Pandemie: Eilantrag gegen die Quarantäne eines Schülers an einer Homburger Grundschule erfolglos
Anordnung der Quarantäne auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes rechtmäßig
Das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises durfte eine zweiwöchige häusliche Quarantäne für einen Schüler einer Homburger Grundschule anordnen, der mit einem mit dem Coronavirus infizierten Schüler der Parallelklasse die Nachmittagsbetreuung besucht hat. Dies hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes entschieden und einen Eilantrag der Eltern des betroffenen Viertklässlers zurückgewiesen.
Nachdem an einer Homburger Grundschule ein Schüler der 4. Klasse positiv auf das Coronavirus getestet worden war, hat das
VG: Vierzehntägigen Quarantäne auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes rechtmäßig
Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Es hat den Antrag zurückgewiesen, weil nach den Erkenntnismöglichkeiten des Eilrechtsschutzverfahrens Vieles dafür spreche, dass die Anordnung der vierzehntägigen
Gesundheitsamt durfte betroffenen Schüler als Kontaktperson der Kategorie I einstufen
Nach der aktuellen Risikoempfehlung des RKI bestehe ein höheres
Negative Testergebnisse stehen Anordnung einer Quarantäne nicht entgegen
Dem Erfordernis einer 14-tägigen
Schutz durch Quarantäne effektiver als Mund-Nasen-Bedeckung
Eine Maskenpflicht in der Schule komme als weniger einschneidendes Mittel zum Infektionsschutz nicht in Betracht, da eine Mund-Nasen-Bedeckung die Mitschüler weniger effektiv schütze als die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Saarlouis, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29209
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