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Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 19.06.2008
Gericht weist Klage eines Naturschutzverbands gegen Sandabbau für den Jade-Weser-Port ab
Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die Klage des Landesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen (LBU) gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie abgewiesen, durch den dem Land Niedersachsen die Sandgewinnung auf dem Grund der Jade im Zusammenhang mit der Errichtung des Jade-Weser-Ports gestattet wird. Das Verfahren betrifft das Vorhaben, etwa 30 Mio. m³ Sand aus 2 Abbaufeldern östlich von Wilhelmshaven-Voslapp zu gewinnen und Ton aus der ausgebaggerten Fahrrinne der Jade in ein Abbaufeld einzubauen.
Der klagende Naturschutzverband hatte u.a. gerügt, dass Alternativen der Sandgewinnung mit geringeren Einwirkungen auf Natur und Landschaft nicht hinreichend geprüft worden seien. Das Vorhaben gefährde den Küstenschutz und die Deichsicherheit, aber auch geschützte Tierarten. Es führe zu größeren Dauerschäden des Meeresgrundes und des Meeres. Im Übrigen sei das Verfahren auch nach Wasserstraßenrecht zu beurteilen, so dass das Landesamt nicht zuständig sei.
Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. In der mündlichen Urteilsbegründung wurde ausgeführt, dass der
Mit Blick auf diese Erwägungen lehnte die Kammer gleichzeitig einen vom Kläger Anfang des Monats gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab, der darauf gerichtet war, die bereits begonnene Sandgewinnung einzustellen.
Gegen das Urteil kann der Kläger die Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht beantragen. Dieses hatte im März in einem Eilverfahren den wasserrechtlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Oldenburg vom 19.06.2008
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Dokument-Nr. 6245
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