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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 19.08.2011
- 4 K 26/11.NW -
VG Neustadt: ALDI darf Verkaufsfläche im Gewerbegebiet nicht erweitern
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb nur in Sonder- und Kerngebieten zulässig
Der Bauantrag auf Erweiterung der Verkaufsfläche und Geschossfläche eines ALDI Lebensmitteldiscounters in einem Gewerbegebiet wurde zu Recht vom Landkreis Kaiserslautern abgelehnt. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Im vorliegenden Fall betreibt die Lebensmitteldiscounterkette
Auswirkungen für Raumordnung u. a. bei Überschreitung von Geschossfläche anzunehmen
So seien großflächige Einzelhandelsbetriebe in Gewerbegebieten nur dann zulässig, wenn sie keine wesentlichen Auswirkungen u. a. auf Ziele der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.08.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
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Dokument-Nr. 12199
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