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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erweiterung Verkaufsfläche“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.06.2013
- 1 A 11166/12.OVG -

Erweiterung einer Eisdiele in reinem Wohngebiet unzulässig

Eisdiele fällt nach Art der baulichen Nutzung deutlich aus Rahmen der Bebauung

Der Kreisrechtsausschuss des Landkreises Mayen-Koblenz hat zu Recht die Baugenehmigung zur Erweiterung einer Eisdiele in der Ortsgemeinde Kruft aufgehoben, weil die Genehmigung rechtswidrig ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin betreibt in Kruft eine Eisdiele, die der beklagte Landkreis bereits im Jahr 1987 genehmigt hatte. Im April 2011 erteilte er ihr die Genehmigung zur Erweiterung des vorhandenen Verkaufsraums um eine zweite Verkaufstheke und zur Nutzung eines Vorraums als weiteren Verkaufsraum. Auf den Widerspruch eines Nachbarn hob der Kreisrechtsausschuss des Beklagten diese Genehmigung auf. Daraufhin erhob die Betreiberin der Eisdiele Klage gegen den Widerspruchsbescheid, der das Verwaltungsgericht stattgab. Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage hingegen auf die Berufung des beigeladenen Nachbarn ab.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 19.08.2011
- 4 K 26/11.NW -

VG Neustadt: ALDI darf Verkaufsfläche im Gewerbegebiet nicht erweitern

Großflächiger Einzelhandelsbetrieb nur in Sonder- und Kerngebieten zulässig

Der Bauantrag auf Erweiterung der Verkaufsfläche und Geschossfläche eines ALDI Lebensmitteldiscounters in einem Gewerbegebiet wurde zu Recht vom Landkreis Kaiserslautern abgelehnt. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in seiner Entscheidung bekannt gegeben.

Im vorliegenden Fall betreibt die Lebensmitteldiscounterkette ALDI im Gewerbebetrieb von Weilerbach am südöstlichen Ortsrand einen ALDI-Markt mit einer Verkaufsfläche von 765 m². Den Bauantrag auf Erweiterung der Verkaufsfläche auf 920 m² und der Geschossfläche auf 1.540 m² hat der beklagte Landkreis Kaiserslautern abgelehnt, weil ein so großflächiger Einzelhandelsbetrieb nur in Sonder-... Lesen Sie mehr



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