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Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 29.08.2023
- 6 L 676/23 -
Nach vorbehaltloser Annahme eines Kita-Platzes kann nicht sofort ein anderer Platz verlangt werden
Jugendamt durfte den Rechtsanspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz zunächst als erfüllt ansehen
Nach vorbehaltloser Annahme eines Kita-Platzes kann nicht sofort ein anderer Platz verlangt werden. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster, mit dem der Eilantrag eines Kindes abgelehnt wurde, die Stadt Münster zu verpflichten, ihm einen wohnortnahen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung mit einem Betreuungsumfang von 45 Stunden wöchentlich in einer Kindertageseinrichtung oder - hilfsweise - in Kindertagespflege zur Verfügung zu stellen.
Die Eltern des in Münster wohnenden unter dreijährigen Kindes hatten den
Jugendamt durfte den Rechtsanspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz zunächst als erfüllt ansehen
In den Gründen des Beschlusses heißt es unter anderem: Nach den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen setze die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes grundsätzlich voraus, dass die Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 33224
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