wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 23.01.2008
1 L 726/07 -

Gericht am Wildschweingehege: Wie viel Platz brauchen Wildschweine? Muss eine Gruppe aus einem Eber und vier Wildsauen bestehen?

Landwirt darf Wildschweine vorläufig auf seinem Grundstück halten

Das Verwaltungsgericht Münster hatte sich mit der Frage zu befassen, wie viel Platz Wildschweine benötigen, damit sich nicht auf den von ihnen zerwühlten Flächen und den dann entstehenden Schlamm- und Morastflächen Krankheiten ausbreiten.

Das Verwaltungsgericht Münster hat dem Eilantrag eines Landwirts aus Rheine stattgegeben, der sich gegen Anordnungen des Kreises Steinfurt für die Haltung von Wildschweinen auf seinem Grundstück gewandt hatte. Der Kreis Steinfurt hatte ihm aufgegeben, er müsse jedem erwachsenen Wildschwein eine Mindestfläche von 2000 m² zur Verfügung stellen, die Mindestgröße der Gruppe müsse aus einem Eber und vier Wildsauen bestehen, und der Wildschweingruppe müsse ein Wechselgehege verfügbar sein. Mit dieser Anordnung sollte verhindert werden, dass das Gelände von den Tieren zu stark zerwühlt wird und sich in der dann entstehenden Schlamm- und Morastfläche Krankheiten ausbreiten.

Das Gericht konnte im Eilverfahren nicht feststellen, dass die Anordnungen, die aufgrund von vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen Leitlinien für Wildtierhaltung getroffen wurden, offensichtlich rechtmäßig sind. Es sei nicht ausgeschlossen, dass ein von demselben Ministerium herausgegebenes Gutachten über Mindestanforderungen für die Haltung von Säugetieren anwendbar sei, das geringere Anforderungen an die Größe des Geheges und die Zusammensetzung der Wildschweinrotte stelle.

Daher hat das Gericht in einer allgemeinen Interessenabwägung das Interesse des Landwirts, der Anordnung bis zum Abschluss des Klageverfahrens zunächst nicht Folge leisten zu müssen, höher als das öffentliche Interesse eingeschätzt. Ihm sei es bis dahin nicht zuzumuten, zu den zur Zeit vorhandenen zwei erwachsenen und sechs Jungtieren drei weitere erwachsene weibliche Tiere hinzuzukaufen und ihnen ein Gelände von 10.000 m² zur Verfügung zu stellen. Da er über eine solche Fläche nicht verfüge, sei er gezwungen, die derzeit vorhandenen Tiere zu veräußern oder zum Schlachten zu geben. Das Gericht hat sich außerdem - neben einem Tierarzt - selbst vor Ort davon überzeugt, dass das Wohlbefinden der Tiere derzeit nicht beeinträchtigt ist. Es konnte erkennen, dass die acht Tiere nur den Eingangsbereich der 2.500 m² großen Fläche in der Nähe der Futterstelle stark zerwühlt hatten und das übrige Gelände sich nicht in einem morastigen Zustand befand. Es wurde, wie das Gericht feststellen konnte, „von den Schweinen lebhaft ohne erkennbare - bodenbedingte - Bewegungseinschränkungen durchquert“.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.01.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Münster vom 24.01.2008

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Landwirtschaft | Tierhaltung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5495 Dokument-Nr. 5495

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss5495

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung