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Verwaltungsgericht München, laufendes Verfahren
M 6b K 14.1339 -

Objektivität und Unparteilichkeit bei Berichterstattung über Partei AfD fehlt bei ARD und ZDF: Rundfunk­beitrags­zahler klagt gegen Rundfunkbeitrag wegen Verletzung des Rundfunk­staatsvertrages durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Kläger wirft ARD und ZDF Missachtung des Rundfunk­staatsvertrages vor

Ein Rundfunkzahler bemängelt schwere Verstöße von ARD und ZDF gegen den Rundfunk­staatsvertrag. Aus diesem Grund und weil der Rundfunkbeitrag eine Steuer sei, die nicht von den Ländern erhoben werden dürfe, klagt er gegen den Rundfunkbeitrag.

Mit der am 31. März 2014 beim Verwaltungsgericht München eingereichten Klage möchte der Kläger erreichen, dass sein Gebührenbescheid vom 1. März 2014 aufgehoben wird. Er begründet seine Klage damit, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht seinen Verpflichtungen aus dem Rundfunkstaatsvertrag nachkomme.

ARD und ZDF verletzen Unparteilichkeit der Berichterstattung

Insbesondere sieht der Kläger Verstöße von ARD und ZDF hinsichtlich der Unparteilichkeit der Berichterstattung und der Objektivität der Berichterstattung. Die Sender ARD und ZDF stellten auch nicht umfassend das nationale Geschehen bereit, wie es ihr Auftrag wäre.

Umfangreiche Klageschrift gegen Rundfunkbeitrag

Der Kläger macht seine Vorwürfe in der 33 Seiten umfassenden Klageschrift fast durchweg an Vorkommnissen hinsichtlich der Berichterstattung bzw. Nicht-Berichterstattung im Zusammenhang mit der Partei AfD (Alternative für Deutschland) und dem Parteichef Professor Bernd Lucke fest.

Keine Berichterstattung in der Tagesschau über den Angriff auf Bernd Lucke

So sei der Parteichef der AfD am 24. August 2013 auf einer Wahlveranstaltung angegriffen worden. Die Tagesschau habe am gleichen Tag und auch am Tag darauf hierüber nicht berichtet, obwohl dies geboten gewesen wäre, weil ein Angriff auf den Chef einer Partei, die später fast 5 % der Stimmen bei der Bundestagswahl erreicht hat, von gesellschaftlicher Relevanz sei. Der Angriff auf den Parteichef einer Partei während einer Wahlkampfveranstaltung sei unabhängig von der Größe der Partei ein Angriff auf die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit und dürfe nicht ignoriert werden, führt der Kläger in seiner Klageschrift aus.

Tagesschau berichtete nur wenig bis gar nicht über die AfD

Der Kläger hat auch die 20-Uhr-Ausgaben der Tagesschau vom 19. September, 20. September und 21. September 2013 mitgeschnitten. In der Tagesschau-Ausgabe vom 19. September sei in mehreren Beiträgen und über einen längeren Zeitraum über die Parteien CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke berichtet worden. Die AfD sei nicht erwähnt worden. Ähnlich habe es sich in Tagesschau-Ausgabe der anderen Tage verhalten. Lediglich am 20. September sei die AfD für ca. 4 Sekunden von der Sprecherin genannt worden: "Völlig unklar ist noch, ob es die eurokritische Alternative für Deutschland in den Bundestag schafft."

Kläger führt "manipulativen" Monitor-Beitrag über AfD an

Im Rahmen seiner Klage bringt der Kläger viele weitere Beispiele in denen er die Berichterstattung - insbesondere der ARD - über die AfD kritisiert und für unseriös hält. In einem Monitor-Beitrag vom 17. Oktober 2013 über die AfD sei mit Verfälschungen und Halbwahrheiten gearbeitet worden. Der Monitor-Beitrag sei manipulativ gewesen und die ARD sei ihrer Verpflichtung gem. § 11 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrages den "gesellschaftlichen Zusammenhalt" zu fördern, nicht nachgekommen.

Kläger: Rundfunkbeitrag ist eine Steuer

Letztlich führt der Kläger in seiner Klage an, dass der Rundfunkbeitrag eine rechtswidrig erhobene Steuer sei. Eine Steuer deshalb, weil u.a. eine Abgabepflicht unabhängig von dem individuellen Nutzungsverhalten bestehe und weil die Mittel auch für andere staatliche Aufgaben, wie der Aufsicht der Landesmedienanstalten oder der Förderung offener Kanäle verwendet würden.

Der Rundfunkbeitrag als Steuer sei rechtswidrig, weil der Rundfunkbeitrag auf einem Rundfunkstaatsvertrag der Länder basiere. Steuern seien aber Bundessache und dürften nicht von den Ländern erhoben werden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2014
Quelle: ra-online (pt)

Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:

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Kommentare (12)

 
 
Horst Schröder schrieb am 02.07.2014

Viel wichtiger als die Benachteiligung der AfD ist die zwangsweise Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender. Selbst wenn man unterstellt, daß die Sender über alle demokratischen Parteien ausgewogen berichten, so werden in jedem Fall die Leute benachteiligt, die eine andere Weltanschauung vertreten oder in ihrem Glauben durch die Sendungen verletzt werden. Menschenrechtswidrig ist es diese Minderheiten zu zwingen, entgegen ihrer Weltanschauung und entgegen ihrem Glauben, die öffentlich-rechtlichen Sender zu unterstützen, die letztlich nur einer von vielen Marktteilnehmern sind.

freelancer schrieb am 29.05.2014

Woanders klappts auch aus Einsicht (März 2014):

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/03/07/israel-schafft-staatsfernsehen-und-rundfunkgebuehr-ab/

Wir müssen dran bleiben. Hier hilft nur noch ein Volksentscheid, Petitionen usw.... immer wieder.

Hans Weilberg schrieb am 13.05.2014

Kein Wunder, daß die deutschen Gerichte überlastet sind. Die Klage wird schon deshalb scheitern, weil die genannten Rundfunkanstalten bzw. deren jeweils zuständige Gremien, eine zulässige Vorauswahl der tgl. Nachrichtenflut treffen müssen und dürfen. Der Klage könnte allenfalls ein (Teil-) Erfolg beschieden sein, wenn nachgewiesen würde, daß in der Berichterstattung gänzlich auf die von dem Kläger genannten Berichte dauerhaft nicht vorkämen.

Karl-Heinz Kiefer schrieb am 12.05.2014

Werdet doch mal wach alle.Wenn der Rundfunkbeitrag weg kommt,finden die einen anderen Weg um an das Geld zu kommen.War bisher immer so.

De Balaguere schrieb am 09.05.2014

DeBalaguere, ja der Kläger hat sicher Recht damit, dass die AfD auf eine gespenstische Art totgeschwiegen wurde. Ich habe mich sogar noch am Wahltag gewundert, warum die AfD mit einem Prozentsatz um 5% kaum thematisiert wurde. Ich hätte erwartet, dass ein so trockner, sachlicher Typ wie Lucke immer als Aufklärer und demokratische Stimme gesehen würde. Eigentlich vom Typ her ein ARD und ZDF-Typ. Offenbar gefällt nicht, was er sagt...

Klaus Puke schrieb am 09.05.2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe eine Frage zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. Gilt innerhalb der Wohnung der Antragsstellerin deren Ehemann verstorben ist, aber der volljährige Sohn ( 52 Jahre ) als Mitbewohner in der Wohnung der Mutter ( 90% Behinderung )lebt, die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags.Ist hier der voll Beitrag zu leisten?

Artjom schrieb am 06.05.2014

Völlig richtig. Wichtige Sachen werden von Medien wie ARD und ZDF verschwiegen oder nur zum Teil ans Licht gebracht. Z.B. Schikanen der Arbeitslosen und Vernichtung derer Existenzen durch Jobcenter. Dabei wird über irellevanten Themen berichtet, nicht über Menschenschicksale.DDR läßt grüßen.

Peter Kroll schrieb am 06.05.2014

Die Diktatur der Demokratie aüßert sich u.a. in der Medienpolitik..........

Jens Giese antwortete am 10.05.2014

Schöne Scheindemokratie, wir leben in einer Diktatur und nichts anderem.

Claudia Höhn schrieb am 06.05.2014

Die Situation in der deutschen Medienlandschaft erinnert mich immer mehr an die DDR. Wir flüstern schon wie früher und halten uns die Hand vor den Mund beim reden.Ich mag unser Land schon garnicht mehr...es ist verlogen...

Norbert Huth schrieb am 06.05.2014

Auch mit dem sog. Rundfunkstaatsvertrag wird bewiesen : Wir sind weit entfernt von einer Demokratie.Die herrschende Macht hebelt,wo immer sie kann und will,das "Grundgesetz aus,hier z.B. : "kostenlose Information ..."

Steffen Weber schrieb am 06.05.2014

Endlich macht mal einer was gegen das Stasi DDR Fernsehn. An einen Erfolg Glaube ich jedoch nicht. Den der Filz geht bis nach Berlin und von dort aus in die Gerichte.

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