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Verwaltungsgericht München, laufendes Verfahren
- M 6b K 14.1339 -
Objektivität und Unparteilichkeit bei Berichterstattung über Partei AfD fehlt bei ARD und ZDF: Rundfunkbeitragszahler klagt gegen Rundfunkbeitrag wegen Verletzung des Rundfunkstaatsvertrages durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Kläger wirft ARD und ZDF Missachtung des Rundfunkstaatsvertrages vor
Ein Rundfunkzahler bemängelt schwere Verstöße von ARD und ZDF gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Aus diesem Grund und weil der Rundfunkbeitrag eine Steuer sei, die nicht von den Ländern erhoben werden dürfe, klagt er gegen den Rundfunkbeitrag.
Mit der am 31. März 2014 beim Verwaltungsgericht München eingereichten Klage möchte der Kläger erreichen, dass sein Gebührenbescheid vom 1. März 2014 aufgehoben wird. Er begründet seine Klage damit, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht seinen Verpflichtungen aus dem Rundfunkstaatsvertrag nachkomme.
ARD und ZDF verletzen Unparteilichkeit der Berichterstattung
Insbesondere sieht der Kläger Verstöße von ARD und ZDF hinsichtlich der Unparteilichkeit der Berichterstattung und der Objektivität der Berichterstattung. Die Sender ARD und ZDF stellten auch nicht umfassend das nationale Geschehen bereit, wie es ihr Auftrag wäre.
Umfangreiche Klageschrift gegen Rundfunkbeitrag
Der Kläger macht seine Vorwürfe in der 33 Seiten umfassenden Klageschrift fast durchweg an Vorkommnissen hinsichtlich der Berichterstattung bzw. Nicht-Berichterstattung im Zusammenhang mit der Partei
Keine Berichterstattung in der Tagesschau über den Angriff auf Bernd Lucke
So sei der Parteichef der
Tagesschau berichtete nur wenig bis gar nicht über die AfD
Der Kläger hat auch die 20-Uhr-Ausgaben der Tagesschau vom 19. September, 20. September und 21. September 2013 mitgeschnitten. In der Tagesschau-Ausgabe vom 19. September sei in mehreren Beiträgen und über einen längeren Zeitraum über die Parteien CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke berichtet worden. Die
Kläger führt "manipulativen" Monitor-Beitrag über AfD an
Im Rahmen seiner Klage bringt der Kläger viele weitere Beispiele in denen er die Berichterstattung - insbesondere der ARD - über die
Kläger: Rundfunkbeitrag ist eine Steuer
Letztlich führt der Kläger in seiner Klage an, dass der
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2014
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 18132
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