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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 16.02.2016
- 7 K 947/14 -
Kein Anspruch auf Einrichtung einer Rezeptsammelstelle bei guter Erreichbarkeit regulärer Apotheken
Fünf Kilometer entfernte Apotheke mit den öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos erreichbar
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Erlaubnis zur Einrichtung einer Rezeptsammelstelle nur erteilt werden darf, wenn diese zur ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von abgelegenen Orten oder Ortsteilen erforderlich ist. Sind Apotheken in einem Umkreis von 5 km mit den öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos erreichbar, sind die Voraussetzungen für eine solche Rezeptsammelstelle entsprechend nicht gegeben.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die zuständige Apothekerkammer Nordrhein den Antrag des klagenden Inhabers einer
Voraussetzungen für Errichtung einer Rezeptsammelstelle nicht gegeben
Dem ist das Verwaltungsgericht Köln nicht gefolgt und führte zur Begründung aus, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zur Errichtung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 22235
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