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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 14.12.2020
- 4 K 612/20.KO -
Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar auch nach Ablauf der Probezeit rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem gerichtlichen Klageverfahren entschieden, dass die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar (für Fahranfänger) nach Ablauf der Probezeit auch dann rechtmäßig ist, wenn zwischen einem Verkehrsverstoß und der behördlichen Maßnahme ein längerer Zeitraum liegt, in dem der Betroffene beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat.
Die Klägerin beging als Fahranfängerin noch während ihrer
Klage gegen Aufbauseminar
Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob die Klägerin hiergegen Klage. Sie machte u. a. geltend, der mit einem
Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar auch nach Ablauf der Probezeit möglich
Die Richter des Verwaltungsgerichts Koblenz folgten dieser Argumentation nicht und wiesen die Klage ab. Das Gesetz lasse die Anordnung der Teilnahme an einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 29644
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