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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.04.2010
- 3 K 883/09.KO -
Erhöhter Wasserverbrauch – Gebührenbescheid bei intakten Wasserzählern in unbewohntem Haus rechtskräftig
Zugrundelegung des Vorjahresverbrauches nur bei defekten Wasserzählern zulässig
Ein gegenüber den Vorjahren erhöhter Wasserverbrauch in einem unbewohnten Haus, der durch einen intakten Wasserzähler festgestellt worden ist, ist regelmäßig Grundlage für einen Gebührenbescheid. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der Kläger ist Eigentümer zweier Einfamilienhäuser in Stromberg. Im Januar 2009 setzte der Wasserzweckverband Trollmühle für das Jahr 2008
Ursache für erhöhten Wasserverbrauch könnte beispielsweise auch in undichter Toilettenspülung liegen
Die Klage blieb ohne Erfolg. Maßstab für die Gebühr, so die Richter, sei entsprechend den Bestimmungen der Satzung des Wasserzweckverbands der über einen geeichten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2010
Quelle: ra-online, VG Koblenz
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Dokument-Nr. 9617
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