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Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 27.10.2020
- 6 K 1247/16.KS -
VG Kassel hebt Entwässerungssatzung der Marktgemeinde Haunetal teilweise auf
Orientierung der Grenzermittlung für Tiefenbegrenzungsregelung an ortsüblicher baulicher Nutzbarkeit zwingend
Das Verwaltungsgericht Kassel hat mit Urteilen vom 27.10.2020 in insgesamt 29 Verfahren Bescheide über Beiträge für Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen am Kanalnetz und den Kläranlagen der Marktgemeinde Haunetal aufgehoben. Die Bescheide sind auf der Grundlage der Entwässerungssatzung der Marktgemeinde Haunetal vom 05.10.2010, geändert durch Satzung vom 10.12.2013 ergangen.
Das VG hat dabei die in der geänderten Satzung enthaltenen Gebührenbestimmungen beanstandet: Die darin enthaltene sog. qualifizierte
Trennung von Grundstücksteilen mit und ohne öffentlicher Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Die Funktion einer
Orientierung der Tiefenbegrenzungsregelung an ortsüblicher Baunutzung
Diese Abgrenzung ist grundsätzlich für jedes
Orientierung der Grenzermittlung an allen Grundstücken im Gemeindegebiet bei gleichzeitiger Beschränkung der Tiefenbegrenzungsregelung auf Randgrundstücke unzulässig
Diesen Vorgaben entspricht die gemeindliche Satzung jedoch nicht: Die Gemeinde Haunetal hat nach den Ausführungen in den Urteilsgründen die
Berücksichtigung der baulichen Nutzbarkeit zwingend
Außerdem hat die Gemeinde die bauliche Nutzung der Grundstücke nicht berücksichtigt, sondern allein die Grundstückstiefe. Die bauliche Nutzbarkeit eines Grundstücks ist jedoch zwingend zu berücksichtigen. Die Ungültigkeit dieser Regelung führt nach den Gründen der Entscheidung zur Unwirksamkeit des beitragsrechtlichen Teils der Satzung, also des Teils der Satzung, der Grundlage für die angefochtenen Beitragsbescheide ist. Demgemäß waren die angegriffenen Bescheide aufzuheben.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.11.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Kassel, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29421
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