wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Kassel, Urteil vom 20.04.2012
3 K 1741/10.KS -

Gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in IHK ist rechtmäßig und verstößt nicht gegen das Grundgesetz

Klage gegen einen Beitragsbescheid der Industrie- und Handelskammer bleibt erfolglos

Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Klage eines in Kassel ansässigen Reiseveranstalters gegen einen Beitragsbescheid der Industrie- und Handelskammer Kassel über 200 € für das Jahr 2010 abgewiesen.

In der Urteilsbegründung wird ausgeführt, die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft aller Gewerbetreibenden in der Industrie- und Handelskammer verstoße nicht gegen das Grundgesetz oder das Recht der Europäischen Union (vgl. auch BVerwG, Urteil v. 21.07.1998 - BVerwG 1 C 32.97 -). Trotz der wirtschaftlichen Veränderungen in den vergangenen Jahren sei die Mitgliedschaft aller Gewerbetreibenden in den Industrie- und Handelskammern nach wie vor erforderlich, damit die Kammern die ihnen übertragenen öffentlichen Aufgaben erfüllen könnten. Bei diesen Aufgaben handelt es sich insbesondere um die Vertretung der gewerblichen Wirtschaft und die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben.

Beitragsgestaltung der Industrie- und Handelskammer Kassel ist nicht zu beanstanden

Auch die Beitragsgestaltung der Industrie- und Handelskammer Kassel in Form von Grundbeitrag und Umlagen für das Jahr 2010 sei nicht zu beanstanden. Der Grundbeitrag (zwischen 200 € und 350 €) müsse nach dem Gesetz nicht zwingend nach der Leistungsfähigkeit der Mitglieder gestaffelt werden. Im Hinblick auf die Umlage sei eine Ungleichbehandlung der Mitglieder nicht feststellbar. Kleine Unternehmen würden nicht ungleich stärker belastet als große. Auch die Rücklagenbildung von ca. 100 % der jährlichen Betriebsausgaben sei zumindest im Hinblick auf die Beitragsgestaltung für das Jahr 2010 nicht zu beanstanden. Angesichts der Konjunkturschwankungen der letzten Jahre sei davon auszugehen, dass die bis zum Jahre 2009 gebildeten Rücklagen noch angemessen gewesen seien. Sie hätten den Ausgleich von Schwankungen des Beitragsaufkommens und eine ordentliche Kassenwirtschaft ohne Kreditinanspruchnahme gewährleistet. Eine Rücklage in einer bestimmten Höhe könne nur dann als unzulässige Vermögensbildung angesehen werden, wenn sie unter Berücksichtigung einer langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung nicht erforderlich sei, um die Funktionsfähigkeit einer Industrie- und Handelskammer aufrechtzuerhalten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2012
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Kassel (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13385 Dokument-Nr. 13385

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13385

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung