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Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 14.02.2022
- 14 E 414/22 -
Verwaltungsgericht Hamburg: Eilantrag gegen Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises auf 90 Tage erfolgreich
Diese Entscheidung wirkt nur zwischen den Beteiligten
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss einem Eilantrag stattgegeben, mit dem sich der Antragsteller gegen die Verkürzung der Gültigkeitsdauer seines Genesenennachweises auf 90 Tage gewandt hat. Verwaltungsgericht Hamburg: Eilantrag gegen Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises auf 90 Tage erfolgreich
Nach derzeit geltender Rechtslage in Hamburg ist der
Antragsteller infizierte sich im Oktober 2021
Der Antragsteller hatte sich im Oktober 2021 mit dem Coronavirus infiziert. Auf seinen Eilantrag hat das Verwaltungsgericht vorläufig festgestellt, dass die Verkürzung der Dauer des
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg, ra-online (pm/pt)
- Verwaltungsericht Berlin: Verkürzung des Corona-Genesenenstatus auf drei Monate rechtswidrig
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 16.02.2022
[Aktenzeichen: VG 14 L 24/22]) - Verwaltungsgericht Osnabrück hält Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig
(Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 04.02.2022
[Aktenzeichen: 3 B 4/22])
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Dokument-Nr. 31436
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