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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Genesenennachweis“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.09.2022
- 13 B 859/22 -

Eilantrag einer ungeimpften Sekretärin gegen Betretungs- und Tätigkeitsverbot bleibt erfolglos

Tätigkeitsverbot für nicht gegen Covid-19 geimpfte Sekretärin einer Klinik ist rechtmäßig

Das Gesundheitsamt der Stadt Gelsenkirchen durfte einer nicht gegen das Coronavirus geimpften Antragstellerin untersagen, das Krankenhaus, in dem sie als Sekretärin arbeitet, zu betreten oder dort tätig zu werden. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.

Das Gesundheitsamt hatte gegenüber der Antragstellerin mit Bescheid vom 3. Juni 2022 ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesprochen. Grund hierfür ist, dass unter anderem Personen, die in Krankenhäusern tätig sind, aufgrund der geltenden, bis zum 31. Dezember 2022 befristeten Gesetzeslage über einen Impf- oder Genesenennachweis gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2) verfügen müssen. Einen solchen hatte die Antragstellerin ihrem Arbeitgeber aber nicht vorgelegt.Eine Verfassungswidrigkeit der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen ist im Eilverfahren nicht festzustellen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 27. April... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.06.2022
- 1 B 28/22 u.a. -

Anforderungen von Impf- oder Genesenennachweisen durch Gesundheitsamt in Form eines Verwaltungsaktes offensichtlich rechtswidrig

VG verneint Anforderung des Nachweises durch die Behörde per förmlichem Verwaltungsakt

Die Gesundheitsämter sind nicht dazu befugt, Mitarbeitende in Gesundheits- und Pflege-einrichtungen, für die seit dem Mitte März 2022 die einrichtungs- und unter­nehmens­bezogene Nachweispflicht des § 20 a Abs. 1, Abs. 2 S. 1 IfSG gilt, durch einen förmlichen Verwaltungsakt zur Vorlage von Impf- oder Genesenennachweisen bzw. von Attesten, die eine Kontraindikation bestätigen, aufzufordern. Das hat das Schleswig-Holsteinischen Ober­verwaltungs­gericht in mehreren gleichgelagerten Eilverfahren beschlossen.

Die Antragstellerin im Leitverfahren 1 B 28/22, eine Zahnarzthelferin aus Flensburg, die sich nicht gegen Covid-19 impfen lassen möchte, wurde vom zuständigen Gesundheitsamt mit Bescheid vom 28. April 2022 aufgefordert, bis Anfang Juni einen Impf- oder Genesenennachweis bzw. ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass sie aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona geimpft werden... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 26.04.2022
- 58 Ca 12302/21 -

Gefälschter Genesenennachweis kann Kündigungsgrund sein

Arbeitsgericht bestätigt Kündigung wegen gefälschten Genesenennachweises

Die Vorlage eines gefälschten Genesenennachweises anstelle eines erforderlichen tagesaktuellen Corona-Tests oder Impfnachweises kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden und eine Kündigungs­schutzklage abgewiesen.

Nach § 28 b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz in der vom 24.11.2021 bis 19.03.2022 gültigen Fassung durften Beschäftigte Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur nach Vorlage eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines tagesaktuellen Tests im Sinne der COVID-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung... Lesen Sie mehr

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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14.03.2022
- 14 ME 175/22 -

Niedersächsisches Oberverwaltungs­gericht: Verkürzung des Genesenenstatus voraussichtlich rechtswidrig

Übertragung der Bestimmung der Gültigkeitsdauer auf das RKI wohl unwirksam

Das Niedersächsische Oberverwaltungs­gericht hat die Verkürzung des sogenannten Genesenenstatus von sechs auf drei Monate durch § 2 Nr. 5 der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) in der Fassung vom 14. Januar 2022 in einem Eilverfahren als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft und vorläufig festgestellt, dass die Antragstellerin hinsichtlich ihrer Tätigkeit als Zahnärztin für sechs Monate als genesen gelte. Für diesen Zeitraum unterfalle sie noch nicht der in § 20 a Abs. 1 des Infektionsschutz­gesetzes (IfSG) geregelten einrichtungs­bezogenen Impfpflicht, die gemäß Satz 1 Nr. 1 lit. h) dieser Vorschrift auch für Personen gelte, die in Zahnarztpraxen arbeiteten.

Die nicht gegen das Coronavirus geimpfte Antragstellerin wurde am 18. Dezember 2021 positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestet. Ihr gegen den Landkreis Oldenburg gerichteter Eilantrag, im Wege der einstweiligen Anordnung festzustellen, dass sie nicht nur drei, sondern sechs Monate als genesen gelte, blieb beim Verwaltungsgericht Oldenburg ohne Erfolg.Der 14. Senat... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Minden, Beschluss vom 04.03.2022
- 7 L 162/22, 7 L 170/22, 7 L 171/22, 7 L 175/22, 7 L 179/22 und 7 L 187/22 -

Verwaltungsgericht Minden: Eilanträge gegen Verkürzung des Genesenenstatus erfolglos

Antragsteller haben keine schweren und unzumutbaren Nachteile dargelegt

Personen, die über ein positives PCR-Testergebnis verfügen und deren Genesenenstatus durch verschiedene Landes- und Bundesverordnungen von 6 Monaten auf 90 Tage verkürzt worden ist, haben keinen Anspruch auf vorläufige Feststellung, dass die Verkürzung für sie nicht gilt. Das Verwaltungsgericht Minden hat in sechs Verfahren entschieden und mit Beschlüssen gegen die Kreise Lippe, Höxter und Bielefeld bzw. die Stadt Blomberg gerichtete Eilanträge abgelehnt.

Bei den Antragstellern, die zum Teil aufgrund ihrer Berufe von der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sein werden, waren Ende 2021 bzw. Anfang 2022 durch PCR-Testungen das Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen worden.Zur Begründung hat die 7. Kammer ausgeführt, dass die Voraussetzungen für die begehrte Vorwegnahme der Hauptsache durch die Eilverfahren... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 03.03.2022
- 7 B 507/22 -

Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 04.03.2022
- 7 B 537/22 -

Corona-Pandemie: Eilanträge auf "Verlängerung" des Genesenenstatus abgelehnt

Keine besondere Eilbedürftigkeit / Verweis auf Möglichkeit des Impfschutzes für Pflegepersonal

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat zwei Eilanträge abgelehnt, mit denen die Feststellung eines Genesenenstatus von 180 Tagen nach einer positiven Testung auf das Corona-Virus begehrt wurde.

Mit zwei Beschlüssen vom 3. und 4. März 2022 (Az.: 7 B 507/22 und 7 B 537/22) hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg zwei Eilanträge abgelehnt, mit denen die Feststellung eines Genesenenstatus von 180 Tagen nach einer positiven Testung auf das Corona-Virus begehrt wurde.Im Verfahren 7 B 507/22 war die Antragstellerin Ende November 2021 positiv auf das... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2022
- 29 L 253/22 -

Kein Anspruch auf Ausstellung eines gesonderten Genesenennachweises durch eine Behörde

Als Genesenennachweis ist das positive Testergebnis als solches anzusehen

Wer über ein positives PCR-Testergebnis auf das Coronavirus verfügt, hat gegenüber einer Behörde keinen Anspruch auf Ausstellung eines gesonderten Genesenennachweises. Das hat das Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden und damit einen gegen den Rhein-Kreis Neuss gerichteten Eilantrag abgelehnt.

Beim Antragsteller war durch einen PCR-Test am 30. Januar 2022 das Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen worden. Mit seinem Eilantrag hatte er sich gegen die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage gewendet und begehrt, dass der Rhein-Kreis Neuss ihm einen für sechs Monate gültigen Genesenennachweis ausstellt.Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt: Der Antragsteller... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.03.2022
- OVG 9 S 5/22 u. a. -

Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenenstatus können nicht gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet werden

Rechtmäßigkeit einer Verordnungsänderung kann nur mittelbar im Verfahren gegen die Behörde geprüft werden

Ob die Verkürzung des Genesenenstatus auf 3 Monate rechtmäßig ist, kann nicht in einem Eilverfahren geprüft werden, das sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet. Vielmehr kann die Rechtmäßigkeit der Verkürzung des Genesenenstatus nur mittelbar im Verfahren gegen die zuständige Gesundheitsbehörde geprüft werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in mehreren Verfahren Eilrechtsschutz gegen eine Änderung der bundesrechtlichen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung von Mitte Januar gewährt und damit im Ergebnis den Genesenenstatus der Antragsteller wieder auf sechs Monate verlängert (siehe Verwaltungsgericht Berlin: Verkürzung des Corona-Genesenenstatus auf drei Monate rechtswidrig).... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 25.02.2022
- 10 L 271/22.GI -

Anspruch auf Genesenennachweis mit sechsmonatiger Gültigkeit

Die zum 15. Januar 2022 in Kraft getretene Neufassung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung ist verfassungswidrig

Das Verwaltungsgericht Giesen hat den Lahn-Dill-Kreis verpflichtet, einer im Kreisgebiet wohnhaften Antragstellerin nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 eine Bescheinigung über ihren Genesenenstatus mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten auszustellen.

Am 24. Dezember 2021 wurde bei der Antragstellerin eine PCR-Testung vorgenommen, die den Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ergab. Das Gesundheitsamt des Antragsgegners (Lahn-Dill-Kreis) erlangte hiervon Kenntnis und übersandte der Antragstellerin eine Bescheinigung, die mit "Genesenennachweis / Recovery Certification SARS-CoV-2 gemäß § 2 Nr. 5 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 23.02.2022
- 3 L 150/22.KO und 3 L 169/22.KO -

Erfolglose Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenennachweises

Die Anträge sind bereits unzulässig - Landkreis hat keine Entscheidungskompetenz über die Dauer des Genesenenstatus

Die Antragstellerinnen haben keinen Anspruch auf die vorläufige Feststellung des Gerichts, dass die ihnen ausgestellten Genesenennachweise trotz der von der Bundesregierung und dem Robert Koch-Institut entschiedenen Verkürzung des Genesenenstatus weiterhin sechs Monate gelten.

Den Antragstellerinnen wurden von den in Anspruch genommenen Landkreisen im Dezember 2021 Genesenennachweise ausgestellt. Darin wurde bescheinigt, dass die maßgeblichen Testungen, die bei den Antragstellerinnen eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ergeben haben, am 24. bzw. 26. Mai 2022 sechs Monate zurückliegen. Nachdem die Bundesregierung zum 15. Januar 2022 beschlossen hatte,... Lesen Sie mehr