Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 03.06.2022
- 1 A 245/19 -
Widerruf der Fahrlehrerlaubnis wegen sexuell übergriffigen Verhaltens rechtmäßig
VG weist Klage gegen Fahrerlaubnisentzug ab
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat entschieden, dass der Widerruf einer Fahrlehrerlaubnis eines Göttinger Fahrlehrers rechtmäßig erfolgt ist.
Die beklagte Stadt Göttingen hatte dem
VG: Sexuelle Übergriffe unter keinem denkbaren Umstand gerechtfertigt
Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme durch Vernehmung der zwei ehemaligen Fahrschülerinnen des Klägers und einer informatorischen Befragung des Klägers selbst, kam das Verwaltungsgericht nun zu der Überzeugung, dass der Kläger die ihm vorgeworfenen sexuellen Übergriffe wie von den Zeuginnen geschildert begangen habe. Dies führe zwingend zur Unzuverlässigkeit als
Fahrlehrer wegen sexueller Annäherungsversuche zur Ausübung des Fahrlehrerberufes ungeeignet
Außerdem sei es angesichts der Stellung als Ausbilder und der damit zusammenhängenden Autoritäts- und Machtposition ohnehin die Aufgabe des Klägers gewesen, einen sexuell interessierten Eindruck stets zu vermeiden. Wer - wie der Kläger - das stark beengte Innere eines Fahrzeuges für ein völlig distanzloses und sexuell übergriffiges Verhalten nutze, welches von der Fahrschülerin - und im Übrigen auch von einem objektiven Dritten - als sexueller Annäherungsversuch verstanden werden müsse, sei nicht mehr geeignet, die verantwortungsvolle Stellung eines Fahrlehrers auszuüben.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.07.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Göttingen, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31928
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil31928
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.