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Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 18.03.2022
- 4 L 207/22.GI -
VG Gießen: Kein Anspruch auf Duldung des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle ohne Erlaubnis
Erst Erlaubnis berechtigt zum Betrieb
Das Verwaltungsgericht Gießen hat einen gegen den Lahn-Dill-Kreis gerichteten Antrag auf vorläufige (weitere) Duldung einer in Wetzlar ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis betriebenen Wettvermittlungsstelle abgelehnt.
Einer der Antragsteller besitzt eine
Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle maßgebend
Diesem Begehren hat das Verwaltungsgericht Gießen nicht entsprochen. Nach der Entscheidung des Gerichts, ist ein Einschreiten des Lahn-Dill-Kreises im Hinblick auf den rechtswidrigen Betrieb der Wettvermittlungsstelle grundsätzlich solange gerechtfertigt, wie eine entsprechende
Kein Anspruch auf Duldung
Ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31572
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