Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.02.2021
- 6 L 3232/20 -
Erfolgreicher Eilantrag einer Brennelemente-Exporteurin gegen die Bundesrepublik Deutschland
VG Frankfurt verneint Widerspruchsrecht des Umweltschutzverbands und Privatpersonen
Mit Beschluss vom 12. Februar 2021 hat die für das Atomrecht zuständige 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main einem Eilantrag einer Herstellerin von Brennelementen stattgegeben.
Das
Keine aufschiebende Wirkung wegen Unzulässigkeit der Widersprüche
Das Verwaltungsgericht hat auf den Feststellungsantrag der Antragstellerin entschieden, dass die angegriffene Ausfuhrgenehmigung ungeachtet der eingelegten Widersprüche sofort vollziehbar sei. Die von den beigeladenen Privatpersonen erhobenen Widersprüche seien alle offensichtlich unzulässig, weshalb ihnen keine aufschiebende Wirkung zukomme. Hinsichtlich der Widersprüche natürlicher Personen habe bereits der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss ausgeführt, dass diese nicht widerspruchsbefugt seien, weil die atomrechtliche Ausfuhrregelung sie nicht in ihren individuellen Grundrechten auf Leben und Gesundheit schütze. Sie diene ausschließlich dem Schutz des Staates und dem Interesse der Allgemeinheit.
Umweltschutzverband vom Widerspruchsrecht ausgenommen
Die 6. Kammer führt darüber hinaus aus, dass auch dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.02.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/aw)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29860
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss29860
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.