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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 25.08.2021
- 7 L 1811/21 -
Kein Anspruch auf Erteilung von Distanzunterricht ab einer 7-Tages-Inzidenz von 100
VG Düsseldorf lehnt Eilantrag ab
Ein Schüler einer weiterführenden Schule in Düsseldorf kann nicht verlangen, vom Präsenzunterricht befreit zu werden, sofern in der Stadt Düsseldorf mehr als 100 Corona-Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern zu verzeichnen sind. Einen hierauf gerichteten Eilantrag hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf abgelehnt.
Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, eine entsprechende Anspruchsgrundlage enthalte die Coronabetreuungsverordnung, die den Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus u.a. im Schulbereich regelt, nicht. Soweit allgemeine schulrechtliche Regelungen die Befreiung vom Unterricht ermöglichen, habe der Schüler einen erforderlichen wichtigen Grund nicht glaubhaft gemacht. Insbesondere habe er keine ärztlichen Atteste beigebracht, die für ihn oder seine Angehörigen eine erhöhte Gefährdung betreffend eine Coronainfektion belegen.
Durchführung des Präsenzunterrichts hat Vorrang
Ferner komme ein Anspruch auf Erteilung von
Ausreichend schützende Maßnahmen des Staates
Des Weiteren seien soweit wie möglich feste Lerngruppen und Platzverteilungen sicherzustellen. Auch bestünden diesbezügliche Dokumentationspflichten für den Fall einer erforderlichen Nachverfolgung. Schließlich bestehe innerhalb von Gebäuden eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Durch diese und weitere Maßnahmen – so das Gericht – komme der Staat seiner Schutzpflicht hinreichend nach. Insoweit sei zu berücksichtigen, dass ihm diesbezüglich ein weiter Gestaltungsspielraum zustehe. Ferner habe er bei einschränkenden Maßnahmen auf die Verhältnismäßigkeit zu achten und auch entgegenstehende Grundrechte zu berücksichtigen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30750
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