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Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 10.07.2008
- 4 V 1900/08 -
Keine Abschiebung: Schwangere Frau mit neun Kindern darf vorerst bleiben
Abschiebung wäre erhebliche Gefahr für Leib und Leben von Mutter und Kind
Das Verwaltungsgericht Bremen hat der Ausländerbehörde in Bremerhaven im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, eine von ihrem Ehemann getrennt lebende im siebten Monat schwangere türkische Staatsangehörige und ihre neun minderjährigen Kinder in die Türkei abzuschieben.
Die Frau und ihre Kinder sind nach einem erfolglosen Asylverfahren vollziehbar ausreisepflichtig. Die Ausländerbehörde in Bremerhaven, wo die Familie lebt, beabsichtigt, die
Gericht: Schwangere derzeit nicht reisefähig
Die 4. Kammer führte aus, dass nach der Aktenlage davon auszugehen sei, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Bremen vom 11.07.2008
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Dokument-Nr. 6355
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