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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 20.03.2013
VG 7 K 302.12 -

Richter muss Tätigkeit als Flugbegleiter als besoldungsrechtliche Erfahrungszeit anerkannt werden

Flugbegleitertätigkeit ist für Erwerb notwendiger sozialer Kompetenzen förderlich

Eine vor der Einstellung als Richter ausgeübte Tätigkeit als Flugbegleiter bzw. Fluggastabfertiger ist eine besoldungsrechtlich relevante Erfahrungszeit. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden.

Der 1971 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ließ sich während seines Studiums 1994 zum Flugbegleiter auf Zeit ausbilden und war bis zum März 1995 in diesem Beruf in Vollzeit tätig. Danach arbeitete er studienbegleitend im Umfang einer Halbtagsbeschäftigung als Fluggastabfertiger. Seinen Antrag, diese Zeiten als Erfahrungszeiten anzuerkennen, lehnte die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz mit der Begründung ab, diese Tätigkeiten seien nicht für den Erwerb sozialer Kompetenz förderlich. Es genüge nicht, dass die Tätigkeit - wie regelmäßig im Dienstleistungsbereich - mit erhöhtem Kontakt zu anderen Menschen in angenehmen wie unangenehmen Situationen verbunden sei.

Zeiten in nicht-juristischem Beruf mit Förderung sozialer Kompetenzen sind besoldungsrechtlich anzuerkennen

Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete die Behörde, die Zeiten als Flugbegleiter und Fluggastabfertiger als besoldungsrechtliche Erfahrungszeiten anzuerkennen. Zeiten in einem nicht-juristischen Beruf seien besoldungsrechtlich anzuerkennen, wenn die Tätigkeit für den Erwerb der nach dem Deutschen Richtergesetz notwendigen sozialen Kompetenz förderlich sei. Dies sei hier der Fall. Die notwendige soziale Kompetenz eines Richters umfasse u.a. die Fähigkeit zum Verhandeln und zum Ausgleich sowie die Konflikt- und Kooperationsfähigkeit. Die Tätigkeiten seien geeignet, eine oder mehrere dieser Eigenschaften zu bestärken. Der Kläger habe durch seine Tätigkeit Umgang mit Menschen in der besonderen Situation des Flugbetriebs gehabt. Er habe vor unterschiedlichsten kulturellen Hintergründen gehäuft auftretende menschliche Konflikte erkennen, ausgleichen und lösen müssen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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Dokument-Nr.: 15620 Dokument-Nr. 15620

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