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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 15.11.2022
- VG 3K 309/21 -
Zuschüsse für Berliner Privatschulen rechtmäßig
Regelausstattung öffentlicher Schulen maßgeblich für Privatschulen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat über den Umfang von Zuschüssen für die Privatschulfinanzierung entschieden.
Die Klägerin ist Träger mehrerer staatlich anerkannter Ersatzschulen in Berlin und begehrt eine Erhöhung des ihr vom Land Berlin für die Jahre 2021 und 2022 gewährten Zuschusses. Die Höhe dieses Zuschusses bemisst sich nach den vergleichbaren Personalkosten öffentlicher
Zuschuss für Verwaltungsleitung bestätigt
Das VG hat die Klage abgewiesen, weil der betroffenen Schule keine weiteren Zuschüsse zuständen. Nach der gesetzlichen Regelung im Schulgesetz und der Ersatzschulzuschussverordnung komme es auf die
Kein Zuschuss für IT-Administration und Sozialarbeit
Personal für IT-Administration sei keine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.11.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ps)
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Dokument-Nr. 32377
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