wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4.5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 22.04.2015
VG 36 L 83.15 -

Kleines Tattoo am Handgelenk steht Ausbildung zur Justiz­haupt­wacht­meisterin nicht entgegen

Tätowierung weckt keine Zweifel an persönlicher Eignung der Bewerberin

Die Bewerbung zur Ausbildung als Justiz­haupt­wacht­meisterin im Land Berlin darf nicht wegen einer kleinen Tätowierung am Handgelenk abgelehnt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.

Die 1983 geborene Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens bewarb sich im September 2014 um die Einstellung als Justizhauptwachtmeisteranwärterin. Die Präsidentin des Kammergerichts lehnte ihre Bewerbung mit der Begründung ab, dass ihre 5 x 3 cm große Tätowierung beim Tragen der Dienstkleidung sichtbar sei. Diese befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Handgelenk und wäre beim Heben des Arms trotz Tragens eines Langarmhemdes zu sehen.

Tätowierungen sind Modeerscheinung und werden nicht mehr per se als Ausdruck einer bestimmten gesellschaftlichen Haltung angesehen

Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete die Behörde, über die Bewerbung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts unverzüglich erneut zu entscheiden. Die Tätowierung wecke keine Zweifel an der persönlichen Eignung der Bewerberin. Zwar dürfe der Dienstherr Anforderungen an das äußere Erscheinungsbild von Beamten stellen; ein Verbot sichtbarer Tätowierungen dürfe sich aber nur auf plausible und nachvollziehbare Gründe stützen und müsse aus dienstlichen Gründen erforderlich sein. Dies sei hier nicht der Fall. Tätowierungen seien mittlerweile als Modeerscheinung in allen Gesellschaftsschichten verbreitet und würden nicht mehr bereits per se als Ausdruck einer bestimmten gesellschaftlichen Haltung oder Einstellung angesehen. Die einen heulenden Wolf darstellende vollflächige Tätowierung am inneren rechten Unterarm in Nähe der Handwurzel lasse ihrer Gestaltung nach nicht die Besorgnis gerechtfertigt erscheinen, der Antragstellerin könne bei der Dienstausübung als Justizwachtmeisterin nicht das erforderliche Vertrauen bzw. der erforderliche Respekt entgegengebracht werden. Die Tätowierung sei klein und der Wolf werde nicht als aggressives oder gefährliches Tier dargestellt. Das Tier sei auch - unabhängig von der Art seiner Darstellung – kein Symbol der rechtsextremen Szene.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht | Verwaltungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bewerber | Bewerberin | Bewerbung | Tätowierung | Tattoo | Uniform | Uniformierung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20952 Dokument-Nr. 20952

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss20952

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4.5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?