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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 22.04.2015
- VG 36 L 83.15 -
Kleines Tattoo am Handgelenk steht Ausbildung zur Justizhauptwachtmeisterin nicht entgegen
Tätowierung weckt keine Zweifel an persönlicher Eignung der Bewerberin
Die Bewerbung zur Ausbildung als Justizhauptwachtmeisterin im Land Berlin darf nicht wegen einer kleinen Tätowierung am Handgelenk abgelehnt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
Die 1983 geborene Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens bewarb sich im September 2014 um die Einstellung als Justizhauptwachtmeisteranwärterin. Die Präsidentin des Kammergerichts lehnte ihre
Tätowierungen sind Modeerscheinung und werden nicht mehr per se als Ausdruck einer bestimmten gesellschaftlichen Haltung angesehen
Das Verwaltungsgericht Berlin verpflichtete die Behörde, über die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 20952
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