wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 5. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15.03.2007
VG 11 A 224.07 -

Veranstaltung zum kurdischen Newroz-Fest auf der Straße des 17. Juni ist öffentliche Versammlung

Das Verwaltungsgeircht Berlin hat entschieden, dass eine Veranstaltung zum kurdischen Newroz-Fest, die auf der Straße des 17. Juni geplant ist, eine öffentliche Versammlung ist.

Der Antragsteller ist eine Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland. Er beabsichtigt, am 17. März 2007 zwei Aufzüge zum Thema „Newroz - Fest des Friedens, der Freiheit und der Völkerverständigung“ mit anschließender Abschlusskundgebung am Brandenburger Tor durchzuführen.

Am 9. März 2007 lehnte die Straßenverkehrsbehörde eine von ihr für notwendig erachtete Sondernutzungserlaubnis für die Abschlussveranstaltung ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, die Veranstaltung führe zu starken Verkehrsbeeinträchtigungen. Auch werde der Tiergarten in seiner Funktion als Naherholungsgebiet nachhaltig beeinträchtigt. Durch die Benutzung des Brandenburger Tors als Hintergrundkulisse werde schließlich dessen Wert als Wahrzeichen der deutschen Einheit entwertet.

Mit einstweiliger Anordnung vom 15. März 2007 hat die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin die Straßenverkehrsbehörde dazu verpflichtet, erneut über den Antrag des Antragstellers zu entscheiden.

Das Gericht hat zur Begründung ausgeführt, bei der Abschlussveranstaltung handele es sich entgegen der Auffassung des Antraggegners ebenso wie bei den vorangehenden Demonstrationszügen um eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel, die dem Schutz des Versammlungsgesetzes unterfalle. Eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis werde daher grundsätzlich nicht benötigt.

Daran änderten auch die geplanten kulturellen Beiträge und Imbissstände nichts, die der Veranstaltung das Gepräge eines Festes gäben. Denn das von den Teilnehmern verfolgte gemeinsame Anliegen der Meinungsbildung und –äußerung werde auch auf der Abschlussveranstaltung durch Informationsstände und politische Redebeiträge in nicht völlig untergeordnetem Umfang fortgeführt.

Eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde sei lediglich für die Imbissstände erforderlich, die nur der Verpflegung der Teilnehmer dienten und in keinem inneren Zusammenhang mit der Meinungsbildung und -äußerung stünden. Insoweit müsse die Straßenverkehrsbehörde eine erneute Prüfung vornehmen und eine neue Entscheidung treffen, die den Umstand berücksichtige, dass die Veranstaltung im Übrigen genehmigungsfrei und daher die Straße ohnehin zu sperren sei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2007
Quelle: ra-online, VG Berlin

Aktuelle Urteile aus dem Versammlungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Demonstration | Verkehrsbeeinträchtigungen | Versammlung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3961 Dokument-Nr. 3961

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss3961

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?