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Verwaltungsgericht Ansbach, Beschluss vom 03.08.2017
- AN 9 S 17.01446 und AN 9 S 17.01461 -
Sperrung von Hotelzimmern wegen unzureichenden Brandschutzes rechtmäßig
Sicherheit der Hotelgäste hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen des Hotelbetreibers
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass die Sperrung von 28 Zimmern in einem Ansbacher Hotel wegen mangelnden Brandschutzes rechtmäßig ist.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Stadt Ansbach hatte am 14. Juli 2017 eine Nutzungsuntersagung für 28 Zimmer in den Obergeschossen auf der Südseite des Hotels erlassen und diese für sofort vollziehbar erklärt. Begründet wurde dies mit erheblichen Mängeln beim
Hotelbetreiber beantragt gerichtliche Aussetzung der Sperrung der Zimmer
Die Betreiberin und Eigentümerin des Hotels beantragten am 27. Juli 2017 die Sperrung der Zimmer gerichtlich auszusetzen. Die Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes seien durchgeführt worden, z. B. die Errichtung eines sogenannten Treppenturms an der Ostseite des Hotelgebäudes, eine Gefahr für die Gäste sei ausgeräumt. Eine sofortige Freigabe sei insbesondere wegen der Bachwoche erforderlich, die Zimmer seien alle gebucht, hätten aber bisher nicht belegt werden können.
Zimmer bleiben wegen bestehender Gefahr für Gäste gesperrt
Nach Auffassung der Stadt sei jedoch mit dem Bau eines Treppenturms noch nicht einmal begonnen worden. Auch sonst seien die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend, deshalb müssten die Zimmer wegen bestehender Gefahr für die Gäste gesperrt bleiben. Nachdem auf Bitte des Rechtsanwaltes mit einer Entscheidung bis 3. August 2017 gewartet wurde, weil bis dahin alle noch fehlenden Maßnahmen durchgeführt seien, lehnte das Verwaltungsgericht die einstweilige Freigabe letztlich ab. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Ansbach/ra-online
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Dokument-Nr. 24740
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