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alle Urteile, veröffentlicht am 01.09.2021

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23.08.2021
- 17 E 2904/21 -

Eilantrag der AfD gegen bestimmte Aussagen im Verfassungs­schutzbericht 2020 erfolgreich

AfD hat Anspruch auf Pressemitteilung durch die Hansestadt Hamburg

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag der Bürgerschafts­fraktion der AfD stattgegeben, soweit sich diese dagegen gewandt hatte, dass zwei ihrer Mitarbeiter im Verfassungs­schutzbericht 2020 als Angehörige der Identitären Bewegung bezeichnet werden.

Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2020 heißt es u.a. zum Landesverband Hamburg der AfD, dass nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz etwa 40 Personen dem „Flügel“, einer im März 2020 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Bewegung, zuzurechnen seien. Ferner heißt es, dass nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz im Jahr 2020 zwei Angehörige der Identitäten Bewegung als Mitarbeiter der AfD-Bürgerschaftsfraktion tätig gewesen seien. Gegen diese Aussagen haben der Landesverband und die Bürgerschaftsfraktion der AfD Klage erhoben und mit Blick auf die in den kommenden Monaten bevorstehenden... Lesen Sie mehr

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 23.08.2021
- 8 A 1992/18.A -

Kein Flüchtlingsschutz für Wehrdienstentzieher aus Syrien

Hessischer Verwaltungs­gerichtshof weist Berufung eines Asylbewerbers zurück

Der Hessische Verwaltungs­gerichtshof hat entschieden, dass einem syrischen Asylbewerber nicht allein deshalb die Flüchtlings­eigenschaft zuzuerkennen ist, weil er sich dem Wehrdienst durch Flucht in das Ausland entzogen hat.

Der 26 Jahre alte syrische Kläger reiste im Jahr 2015 nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkannte ihm den subsidiären Schutzstatus zu und lehnte im Übrigen seinen Asylantrag ab. Die vom Kläger hiergegen erhobene Klage mit dem Ziel, ihm die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden abgewiesen.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 15.04.2021
- 29 U 2664/20 -

Irreführende Werbung für riskante Kapitalanlage in Immobilien

Werbeanzeige erweckte den falschen Eindruck, es werde auf die Namen der Anleger eine Grundschuld eingetragen

Anbieter einer Inhaberschuld­verschreibung dürfen in der Werbung nicht den falschen Eindruck erwecken, die Kapitalanlage sei durch den Eintrag einer Grundschuld für die Anleger zu 100 Prozent besichert. Das hat das Landgericht München I nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Münchener BodenWert Immobilien AG entschieden. Der vzbv hatte dem Unternehmen vorgeworfen, in einer Werbeanzeige mit falschen Behauptungen das hohe Risiko der angebotenen Kapitalanlage zu verschleiern.

„4,50 % FESTZINS und 100 % Besicherung“ – so hatte das Münchener Unternehmen in einer Berliner Lokalzeitung für eine „Immobilien-Kapitalanlage“ geworben. Das Besondere daran sei, dass für die Anleger eine Grundschuld ins amtliche Grundbuch eingetragen werde. Tatsächlich handelte es sich nicht um eine besonders sichere Geldanlage, sondern um eine riskante Inhaberschuldverscheibung. Eine... Lesen Sie mehr

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Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17.08.2021
- 14 E 3490/21 -

Eilantrag gegen Tanzverbot auf Hochzeitsfeier erfolgreich

OVG Hamburg zum Tanzverbot bei geschlossenen Gesellschaften

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag eines Hochzeitpaares stattgeben, mit dem sich dieses gegen das in der Coronavirus-Eindämmungs­verordnung geregelte und auch für private Feierlichkeiten in Veranstaltungs­räumen geltende Tanzverbot gewandt hatte.

Die Antragsteller wollen in einem Veranstaltungsraum eines Hamburger Hotels vom 20. August 2021 auf den 21. August 2021 eine Hochzeitfeier veranstalten, an der 51 Personen über 14 Jahre teilnehmen sollen, von denen 41 vollständig gegen die Covid-19-Erkrankung geimpft sind. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts handelt es sich hierbei um eine private Feierlichkeit mit bis zu... Lesen Sie mehr