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alle Urteile, veröffentlicht am 05.02.2021

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.12.2020
- 1 BvR 117/16 und 1 BvR 149/16 -

Verfassungs­beschwerden gegen menschenunwürdige Haftbedingungen teilweise erfolgreich

Das Bundesverfassungs­gerichts hat mit Beschlüssen wiederholt zwei Verfassungs­beschwerden betreffend eine menschenunwürdige Unterbringung von Gefangenen teilweise stattgegeben. In dem einen Fall wurde der Beschwerdeführer durch die erstinstanzliche Abweisung einer Amtshaftungsklage mit anschließender Anhörungsrüge in seinem Recht auf rechtliches Gehör und in der Gewährleistung des allgemeinen Willkürverbots verletzt, weil aus der Entscheidung des Fachgerichts und ihren Begleitumständen nicht deutlich wurde, ob sich der Richter selbst hinreichend mit dem Vorbringen und den aufgeworfenen Rechtsfragen befasst hat. In dem anderen Fall wurde der Beschwerdeführer durch die Zurückweisung eines Prozesskostenh­ilfeantrags für eine Amtshaftungsklage in seinem Anspruch auf Rechtsschutz­gleichheit verletzt, indem eine für die Beurteilung des Begehrens des Beschwerdeführers maßgebliche Rechtsfrage in das Prozess­kostenhilfe­verfahren vorverlagert wurde. In beiden Fällen wurde die Sache an das Landgericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

Beide Beschwerdeführer befanden sich im Jahre 2012 in Haft in bayerischen Justizvollzugsanstalten. Sie rügen eine menschenunwürdige Behandlung aufgrund doppelter Unterbringung mit einem weiteren Gefangenen in zu kleinen Hafträumen mit baulich nicht abgetrennten Toiletten ohne gesonderte Abluftvorrichtung.Im ersten Fall (1 BvR 117/16) lehnte das Landgericht einen Antrag des Beschwerdeführers auf Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage gegen den Freistaat Bayern wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen zunächst ab. Der Beschluss wurde später vom Oberlandesgericht aufgehoben und Prozesskostenhilfe gebilligt. Das Landgericht... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.01.2021
- 13 B 47/21.NE -

Weiterhin kein Präsenzunterricht in Nordrhein-Westfalen

Schulschließungen verhältnismäßig

Das Ober­verwaltungs­gericht hat einen Eilantrag gegen die Corona­betreuungs­verordnung des Landes abgelehnt, mit dem die Antragstellerin die sofortige Rückkehr zum Präsenzunterricht erreichen wollte. Nach der aktuellen Corona­betreuungs­verordnung ist in der Zeit vom 11. bis 31. Januar 2021 die schulische Nutzung von öffentlichen Schulen, Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unter anderem zu Unterrichtszwecken untersagt.

Hiergegen wandte sich eine Zweitklässlerin aus Köln mit der Begründung, die Schließung der Schulen verletze ihr Recht auf Bildung und schulische Förderung. Der derzeit praktizierte Distanzunterricht stelle zumal für Grundschüler keine geeignete Unterrichtsform dar.Das OVG hat zur Begründung seiner ablehnenden Entscheidung ausgeführt, die verordneten Schulschließungen... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.01.2021
- 11 A 1564/20.A ; 11 A 2982/20.A -

In Griechenland anerkannte Schutzberechtigte dürfen derzeit nicht rücküberstellt werden

Keine Abschiebung nach Griechenland wegen drohender extremer materieller Not

Asylanträge von in Griechenland anerkannten Schutzberechtigten dürfen grundsätzlich nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil zumindest derzeit - vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls - generell die ernsthafte Gefahr besteht, dass sie im Falle ihrer Rückkehr dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht durch Urteile vom 21. Januar 2021 entschieden und die vorausgehenden Urteile der Verwaltungsgerichte Arnsberg und Düsseldorf geändert.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte die Asylanträge der Kläger, eines Eritreers und eines aus Syrien stammenden Palästinensers, als unzulässig abgelehnt, weil diese in Griechenland bereits internationalen Schutz erhalten hatten; gleichzeitig hatte es ihnen die Abschiebung dorthin angedroht. Die Verwaltungsgerichte hatten die Klagen jeweils mit der Begründung abgewiesen,... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 08.12.2020
- 31 Wx 248/20 -

Doppeltes Erbe für männliche Kinder: Keine Anwendung ausländischer Rechtsvorschrift wegen geschlechter­bezogener Diskriminierung

Anwendung von Art. 6 EGBGB bei Vorhandensein wesentlicher Nachlasswerte in Deutschland

Steht männlichen Erben nach einer ausländischen Rechtsvorschrift ein doppelt so hoher Anteil am Nachlass zu als weiblichen Erben, so kommt diese Vorschrift in Deutschland gemäß Art. 6 EGBGB wegen geschlechts­bezogener Diskriminierung (Art. 3 Abs. 2 GG) nicht zur Anwendung. Dies gilt aber nur dann, wenn der Erbfall einen Inlandsbezug aufweist. Dies ist zu bejahen, wenn sich die wesentlichen Nachlasswerte in Deutschland befinden. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2020 zog das Amtsgericht München einen Erbschein aus dem Jahr 1970 ein. Nach dem Erbschein erhielten die männlichen Kinder des Verstorbenen einen höheren Anteil am Nachlass als das weibliche Kind. Die Erbfolge richtete sich nach iranischen Recht, da der Erblasser ausschließlich iranischer Staatsangehöriger war. Nach iranischem Recht... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.12.2020
- 10 A 179/20 -

Kein Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei Einsichtnahme auf Nachbargrundstück durch neues Bauvorhaben

Kein Anspruch des Nachbarn auf Verbleib von Blicken Dritter entzogener Freiflächen

Kommt es durch ein neues Bauvorhaben zu einer Einsichtmöglichkeit auf ein benachbartes Grundstück, so liegt darin kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme. Ein Nachbar hat keinen Anspruch darauf, dass ihm Freiflächen verbleiben, die von Blicken Dritter entzogen sind. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 genehmigte die zuständige Behörde die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten in einem Ort in Nordrhein-Westfalen. Die Eigentümer des benachbarten und mit einem Einfamilienhaus versehenen Grundstücks erhoben gegen die Baugenehmigung Klage. Sie führten unter anderem an, dass durch das Bauvorhaben eine Einsichtmöglichkeit... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 18.12.2020
- 1123 Ls 364 Js 110668/20 -

Beteiligung an erheblichen Drogendelikten führt hier zur Bewährungsstrafe

Vollumfängliches Geständnis und erlittene Untersuchungshaft der Angeklagten strafmildernd

Das Amtsgericht München eine 46 jährige Frührentnerin aus München wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 19 Fällen und unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten mit Bewährung, verbot ihr, in der Bewährungszeit illegale Drogen zu konsumieren und wies sie zum Nachweis dafür an, für ein Jahr auf jeweilige Aufforderung sechs Urinkontrollen auf Aufforderung abzugeben und auf Drogenrückstände untersuchen zu lassen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Angeklagte hatte in Untersuchungshaft befunden und war wegen ihres Untergewichts als nicht mehr haftfähig entlassen worden. Der Angeklagte räumte ein, ab November 2018 aus ihrer Wohnung heraus kleinweise einen schwunghaften Handel mit zuvor auf Kommission für 10 Euro das Gramm erhaltenem Marihuana und Haschisch getrieben zu haben, tagsüber... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 10.12.2020
- V R 14/20 -

BFH: Gemeinnützigkeit der Tätigkeiten eines Vereins mit politischer Ausrichtung

Attac bleibt Zugang zur Gemeinnützigkeit verwehrt

Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung ist kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck i.S. von § 52 der Abgabenordnung (AO). Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 10.12.2020 im zweiten Rechtgang als Folgeentscheidung zum sog. attac-Urteil entschieden.

Nach dem BFH-Urteil in BFHE 263, 290, BStBl II 2019, 301 ist die Verfolgung politischer Zwecke nach Maßgabe der steuerrechtlichen Regelungen nicht gemeinnützig. Mit den in diesem Verfahren streitigen Kampagnen und weiteren Tätigkeiten, die unter dem Namensbestandteil "A" des Klägers ausgeübt wurden, erfüllte dieser keinen nach § 52 AO steuerbegünstigten Zweck. Allerdings hatte der BFH... Lesen Sie mehr




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