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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2023
- 9 AZR 253/22 -
Vertragliches Mitglied in Yoga-Ashram ist Arbeitnehmerin mit Anspruch auf Mindestlohn
Kein Selbstbestimmungsrecht für Yoga-Ashram als Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft
Das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften kann nur von einem Verein in Anspruch genommen werden, der ein hinreichendes Maß an religiöser Systembildung und Weltdeutung aufweist. Andernfalls ist es ihm verwehrt, mit seinen Mitgliedern zu vereinbaren, außerhalb eines Arbeitsverhältnisses fremdbestimmte, weisungsgebundene Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten, sofern diese nicht ähnlich einem Arbeitnehmer sozial geschützt sind. Die hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Beklagte ist ein gemeinnütziger Verein, dessen satzungsmäßiger Zweck „die Volksbildung durch die Verbreitung des Wissens, der Lehre, der Übungen und der Techniken des
Klage auf Zahlung von Mindestlohn für Tätigkeit in Ashramgemeinschaft
Die Klägerin hat geltend gemacht, zwischen den Parteien habe ein Arbeitsverhältnis bestanden, und verlangt ab dem 1. Januar 2017 auf der Grundlage der vertraglichen Regelarbeitszeit von 42 Wochenstunden gesetzlichen
BAG bejahrt Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn
Das Bundesarbeitsgericht hat der Revision stattgegeben und die Sache zurückverwiesen. Die Klägerin war Arbeitnehmerin des Beklagten und hat für den streitgegenständlichen Zeitraum Anspruch auf den gesetzlichen
Arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen dürfen nicht umgangen werden
Auch die grundgesetzlich geschützte Vereinsautonomie (Art. 9 Abs. 1 GG) erlaubt die Erbringung fremdbestimmter, weisungsgebundener Arbeitsleistung in persönlicher Abhängigkeit außerhalb eines Arbeitsverhältnisses allenfalls dann, wenn zwingende arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen nicht umgangen werden. Zu diesen zählt u.a. eine Vergütungszusage, die den allgemeinen gesetzlichen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2023
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (pm/ab)
- Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn bei Tätigkeiten im Yoga-Ashram
(Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 14.05.2024
[Aktenzeichen: 6 Sa 1128/23 , 6 Sa 1129/23 und 6 Sa 1112/23]) - Beschwerden gegen Mindestlohn in Yogazentrum vor Bundesverfassungsgericht erfolglos
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.07.2024
[Aktenzeichen: 1 BvR 2244/23 und 1 BvR 2231/23])
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Dokument-Nr. 32835
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