wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 22.11.2019

Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.07.2019
- XI R 2/17 -

Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei gemeinnützigen Einrichtungen nur eingeschränkt anwendbar

Zweckbetriebe müssen Möglichkeit der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes prüfen

Betreibt ein gemeinnütziger Verein neben einer Werkstatt für behinderte Menschen ein der Öffentlichkeit zugängliches Bistro, in dem auch Menschen mit Behinderung arbeiten, unterliegen die Gastronomieumsätze des Bistros nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Dies entschied der Bundesfinanzhof. In der Folge werden viele gemeinnützige Einrichtungen entgegen derzeit allgemein geübter Praxis prüfen müssen, ob sie für die Umsätze ihrer Zweckbetriebe weiterhin den ermäßigten Steuersatz anwenden können.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls unterstützt als gemeinnütziger Verein Menschen mit Behinderung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands der Hilfe bedürfen. Seinem Begehren, die im öffentlichen Betrieb (Bistro und Toilette) erbrachten Umsätze mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % zu besteuern, weil auch behinderte Menschen dort arbeiteten, folgte das Finanzamt nicht. Die Klage beim Finanzgericht blieb aufgrund fehlender Nachweise erfolglos.Demgegenüber verneint der Bundesfinanzhof die Steuersatzermäßigung bereits dem Grunde nach. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 des Umsatzsteuergesetzes... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.11.2019
- 7 AZR 582/17 -

Saison­arbeits­verhältnis für Bademeister: Beschränkung der Beschäftigung auf Badesaison im unbefristeten Arbeitsvertrag möglich

Kein Beschäftigungs­bedarf für Arbeitnehmer außerhalb der Badesaison

Das Bundes­arbeits­gericht hat entschieden, dass die Vereinbarung einer auf die Badesaison begrenzten Beschäftigung im unbefristeten Arbeitsvertrag eines in einem Freibad beschäftigten Arbeitnehmers jedenfalls dann wirksam sein kann, wenn für den Arbeitnehmer außerhalb der Badesaison kein Beschäftigungs­bedarf besteht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war seit Juli 2000 bei der beklagten Gemeinde tätig. Nach dem Arbeitsvertrag vom 1. April 2006 wird der Kläger als vollbeschäftigter Arbeitnehmer jeweils für die Saison vom 1. April bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres eingestellt. Der Kläger wurde seitdem in den Monaten April bis Oktober eines jeden Jahres beschäftigt und vergütet.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom 25.01.2019
- 2 C 2142/17 (28) -

In Reisebedingungen geregelte Stornopauschale von 50 % nach Reiserücktritt unwirksam

Verstoß gegen § 309 Nr. 5a BGB

Eine Klausel in den Reisebedingungen, wonach bei einem Reiserücktritt bis zu 30 Tage vor Reisebeginn eine Stornopauschale von 50 % zu zahlen ist, ist wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 5a BGB unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Bad Homburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2017 stornierte ein Mann seine bei einer Reiseveranstalterin gebuchten 14-tägige Reise nach Porto Santo. Nach einer Klausel in den Reisebedingungen wurde bei einem Rücktritt bis zu 30 Tage vor Reisebeginn, der hier erklärt wurde, eine Stornopauschale von 50 % des Reisepreises fällig. Diese Stornokosten machte die Reiseveranstalterin... Lesen Sie mehr

Werbung

Sozialgericht Mainz, Beschluss vom 07.10.2019
- S 14 AS 582/19 ER -

Jobcenter muss Anschaffungskosten für gebrauchten PC und preiswertesten Microsoft-Office-Paket übernehmen bei Besuch einer Berufsfachschule mit IT-Schwerpunkt

Entsprechende verfassungskonforme Anwendung von § 21 Abs. 6 SGB II

Bei einem Besuch einer Berufsfachschule mit einem IT-Schwerpunkt muss das Jobcenter gemäß einer entsprechenden ver­fassungs­konformen Anwendung von § 21 Abs. 6 SGB II die Kosten für die Anschaffung eines gebrauchten PCs und des preiswertesten Microsoft Office-Pakets übernehmen. Dies hat das Sozialgericht Mainz entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Vater eines 15-jährigen Schülers im Februar 2019 beim Jobcenter die Übernahme von Kosten zur Anschaffung eines internetfähigen Computers in Höhe von 495 Euro. Der Schüler besuchte eine Berufsfachschule für Informationsverarbeitung und Mediengestaltung. Er musste im Rahmen des Unterrichts zu Hause eigenständige Arbeiten erstellen - insbesondere... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 22.11.2019
- 411 C 19436/18 -

Suizidgefahr eines Mieters kann berechtigter Eigen­bedarfs­kündigung entgegenstehen

Mietverhältnis ist auf unbestimmte Zeit fortzusetzen

Eine für den Fall einer Räumungspflicht festgestellte Selbstmordgefahr eines fast 90 Jahre alten Mieters kann einer grundsätzlich berechtigten Kündigung wegen Eigenbedarfs entgegenstehen. Dies entschied das Amtsgericht München.

Der Beklagte 89-jährigen Mieter des zugrunde liegenden Falls hatte mit seiner damals noch lebenden Ehefrau vom Voreigentümer 1975 eine Drei-Zimmer-Wohnung, 1. OG, 80 m², in München-Neuperlach angemietet und zahlt dafür zuzüglich Garage an die Klägerin aktuell 996,89 Euro monatlich warm. Die Vermieterin bewohnt mit ihrer erwachsenen Tochter eine Zwei-Zimmer-Wohnung, während ihr ebenfalls... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 19.11.2019
- B 1 KR 13/19 R -

Akutkrankenhaus hat Anspruch auf Vergütung für Behandlung eines auf einen Reha-Platz wartenden Patienten

Krankenkasse muss für Krankenhauskosten während Wartezeit auf freien Reha-Platz aufkommen

Ein Akutkrankenhaus hat Anspruch auf Vergütung, wenn es einen Versicherten, der nur noch stationärer medizinischer Reha-Leistungen bedarf, so lange stationär weiterbehandelt, bis er einen Reha-Platz erhält. Dies entschied das Bundessozialgericht.

Die Rechtsgrundsätze über ärztliche Notfallversorgung gelten entsprechend, wenn Versicherte Anspruch auf stationäre medizinische Reha haben, aber nicht zeitgerecht erhalten. Dies schließt die unbewusste Regelungslücke in SGB V und SGB IX hinsichtlich stationärer medizinischer Reha im Notfall. Behandelt ein nicht zur stationären medizinischen Reha zugelassenes Krankenhaus einen krankenversicherten... Lesen Sie mehr




Werbung