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Bundessozialgericht, Urteil vom 13.07.2022
- B 7/14 AS 75/20 R -
Geringes Trinkgeld mindert Arbeitslosengeld-II-Anspruch nicht
Trinkgelder unterhalb von 10 % des maßgebenden Regelbedarfs nicht anrechenbar
Trinkgeld kann sich bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II auf die Leistungshöhe grundsätzlich nur dann mindernd auswirken, wenn es 10 % des Regelbedarfs übersteigt. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
Die als Servicekraft in der Gastronomie tätige Klägerin erhielt neben
BSG: Trinkgeld ist kein Erwerbseinkommen
Das Bundessozialgericht gab der Revision zum Teil statt. Anders als vom beklagten Jobcenter und dem LSG angenommen, handelt es sich bei diesem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2022
Quelle: Bundessozialgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31980
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