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alle Urteile, veröffentlicht am 26.06.2018

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 10.04.2018
- 9 U 131/16 -

Fußgängerunfall in "70 km/h-Zone" - Fußgänger haftet für Unfall bei Betreten der Fahrbahn unter Missachtung des Fahrzeugverkehrs zu 2/3

Autofahrer trifft bei Überschreiten der zulässigen Höchst­geschwindigkeit Mitverschulden

Verunfallt ein Fußgänger, der die Fahrbahn unter Missachtung des Fahrzeugverkehrs betritt, mit einem Pkw, der die auf 70 km/h beschränkte, zulässige Höchst­geschwindigkeit um 11 km/h überschreitet oder zu spät auf den Fußgänger reagiert, kann die Haftung im Verhältnis von 1/3 zulasten des Pkw-Fahrers und von 2/3 zulasten des Fußgängers zu verteilen sein. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum ab.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der seinerzeit 76 Jahre alte Kläger und die seinerzeit 63 Jahre alte Klägerin, beide aus Witten, überquerten im Januar 2013 gegen 17 Uhr als dunkel gekleidete Fußgänger - lediglich die Klägerin trug eine beigefarbige Hose - die Elberfelder Straße in Witten in einem Bereich, in dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf 70 km/h begrenzt ist. Sie wurden von dem im Rechtsstreit verklagten Fahrer eines Pkw Opel erfasst und schwer verletzt. Die im Rechtsstreit durchgeführte Beweisaufnahme ergab, dass der Pkw-Fahrer entweder 81 km/h gefahren oder zu spät auf die die Fahrbahn betretenden Fußgänger... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 12.06.2018
- 3 K 77/17 -

Bei Einladung zur Luxus-Kreuzfahrt wird keine Schenkungssteuer fällig

"Mitnahme" auf Kreuzfahrt ist nur als Gefälligkeit zu beurteilen

Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die Einladung zu einer Kreuzfahrt in einer Luxuskabine nicht der Schenkungsteuer unterliegt.

Im zugrunde liegenden Fall war die Frage streitig, ob die Einladung zu einer Kreuzfahrt der Schenkungsteuer unterliegt. Der Kläger und seine Lebensgefährtin hatten eine fünfmonatige Weltreise in einer Luxuskabine (Penthouse Grand Suite mit Butlerservice) unternommen. Die Kosten hierfür beliefen sich insgesamt auf rund 500.000 Euro. Noch während der Reise informierte der Kläger das Finanzamt... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.06.2018
- 2 BvR 819/18 -

Verfassungs­beschwerde gegen Aufrechterhaltung einer Untersuchungshaft wegen Überlastung des Gerichts erfolgreich

Verhandlungsdichte mit weit weniger als einem Verhandlungstag pro Woche wird verfassungs­rechtlichen Beschleunigungs­gebot nicht gerecht

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass die Überlastung eines Gerichts in den Verantwortungs­bereich der staatlich verfassten Gemeinschaft fällt. Einem Beschuldigten darf daher nicht zugemutet werden, eine unangemessen lange Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht zur rechtzeitigen verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte zu genügen. Das Bundes­verfassungs­gericht gab damit der Verfassungs­beschwerde eines Beschuldigten gegen eine Haft­fort­dauer­entscheidung statt und wies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Dresden zurück. Das Verfahren war nicht in der gebotenen Zügigkeit gefördert worden. Die Fachgerichte hatten bereits nicht schlüssig begründet, warum ein besonderer Ausnahmefall vorgelegen haben sollte, der es gerechtfertigt hätte, dass das Landgericht Dresden erst ein Jahr und einen Monat nach Beginn der Untersuchungshaft und sieben Monate nach der Anklageerhebung mit der Hauptverhandlung begonnen hat. Erst recht wird die bisherige Verhandlungsdichte mit weit weniger als einem Verhandlungstag pro Woche dem verfassungs­rechtlichen Beschleunigungs­gebot nicht gerecht.

Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens befindet sich seit dem 3. November 2016 unter anderem wegen des Verdachts der schweren räuberischen Erpressung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung ununterbrochen in Untersuchungshaft. Die unter dem 25. April 2017 verfasste Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ging am 27. April 2017 beim Landgericht ein. Am selben Tag... Lesen Sie mehr

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Bundessozialgericht, Urteil vom 31.08.2017
- B 2 U 11/16 R -

BSG: Kein Arbeitsunfall bei Sturz nach Lebensmittelkauf auf dem Weg nach Hause

Kein Versicherungsschutz durch gesetzliche Unfallversicherung

Es besteht kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, wenn eine Arbeitnehmerin auf dem Weg nach Hause mit ihrem Pkw anhält um Lebensmittel einzukaufen und nach dem Abstellen der Lebensmittel auf dem Beifahrersitz auf dem Bürgersteig stürzt. Dies stellt keinen Arbeitsunfall im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII dar. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2010 bekam eine Arbeitnehmerin auf dem Weg von ihrer Arbeit nach Hause hunger. Sie entschied sich daher mit ihrem Pkw am Straßenrand zu parken, um in einer Metzgerei Lebensmittel einzukaufen. Nach dem Einkauf stellte sie die Lebensmittel auf dem Beifahrersitz ab. Als sie das Fahrzeug umrunden wollte, um die Fahrertür zu erreichen,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 22.07.2016
- 3 Ss OWi 804/16 -

Kein Vielfahrer-Bonus um von Verhängung eines Regelfahrverbots abzusehen

Regelfahrverbot aufgrund beharrlichen Verkehrsverstoßes

Liegt ein beharrlicher Verkehrsverstoß vor, wie etwa eine wiederholte Ge­schwindig­keits­über­schreitung, so rechtfertigt der Umstand, dass der Betroffene als Vielfahrer berufsbedingt am Straßenverkehr teilnimmt und erst zweimal einen Ge­schwindig­keits­verstoß begangen hat, kein Absehen vom Regelfahrverbot. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2015 hat ein Baumonteur mit seinem Pkw auf der Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 29 km/h überschritten. Das Amtsgericht verhängte gegen den Autofahrer daher eine Geldbuße von 160 EUR. Obwohl der Autofahrer bereits im Mai 2014 einen ähnlichen Geschwindigkeitsverstoß begangen hatte, sah das Amtsgericht von der Verhängung... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 26.06.2018
- C-451/16 -

Britische Regelung für Rentenbezug nach Geschlechts­umwandlung stellt unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar

Verweigerter Anspruch auf Ruhestandsrente wegen nicht für ungültig erklärter Ehe nach Geschlechts­umwandlung diskriminierend

Eine Person, die sich einer Geschlechts­umwandlung unterzogen hat, darf nicht gezwungen sein, ihre zuvor geschlossene Ehe für ungültig erklären zu lassen, wenn sie eine Ruhestandsrente ab dem für Angehörige des erworbenen Geschlechts geltenden Alter in Anspruch nehmen möchte. Eine solche Voraussetzung stellt eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Eine Richtlinie* verbietet in Bezug auf staatliche Leistungen einschließlich Alters- und Ruhestandsrenten die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Diese Richtlinie sieht eine Ausnahme von diesem Verbot vor, die es Mitgliedstaaten gestattet, die Festsetzung des Rentenalters für die Gewährung der Alters- oder Ruhestandsrente von ihrem Anwendungsbereich auszuschließen. Das Vereinigte... Lesen Sie mehr




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