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alle Urteile, veröffentlicht am 03.05.2017

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 17.11.2016
- S 18 AS 237/16 -

Regelbedarfe sind auch 2016 verfassungsgemäß

SG Detmold erklärt Fortschreibung des Regelbedarfs für zulässig

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass die Regelbedarfe für das Jahr 2016 als verfassungsgemäß anzusehen sind.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Klage eines Leistungsempfängers, der ab Januar 2016 höhere SGB II-Leistungen begehrte. Seiner Meinung nach durfte der Gesetzgeber die Regelbedarfe nicht um 1,5 % fortschreiben. Vielmehr hätte er diese durch ein neues Bundesgesetz unter Berücksichtigung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013 neu regeln müssen. Auch habe er die Entwicklung der Strompreise nicht zeitnah bedacht und beim Stromkostenanteil in den Regelbedarfen berücksichtigt. Schließlich sei der Gesetzgeber bei der Fortschreibung von einem zu niedrigen Erwerbseinkommen ausgegangen, weil er den seit Anfang 2015 geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro nicht einbezogen habe.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 18.04.2017
- 3 UF 17/17 -

Kein Anspruch auf Versorgungs­ausgleich nach Misshandlung der Ehefrau

Teilhabe des Ehemannes an den Rentenansprüchen der Ehefrau nach gefährlicher Körperverletzung nicht mehr zu rechtfertigen

Nach einer Scheidung werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche zwischen den Eheleuten geteilt. Etwas anderes kann aber gelten, wenn ein solcher sogenannter Versorgungs­ausgleich grob unbillig wäre, § 27 VersAusglG.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Ehezeit war es zwischen den Eheleuten häufiger zu Auseinandersetzungen gekommen. Der Ehemann war deshalb vom Amtsgericht Leer wegen vorsätzlicher Körperverletzung in fünf Fällen sowie wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. In... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Schwelm, Urteil vom 16.02.2017
- 27 C 228/16 -

Überraschende AGB-Klausel zur Möglichkeit einer separaten Kündigung eines Garagenmietvertrags

Vertrauen des Mieters in Einheitlichkeit des Mietverhältnisses bei Anmietung einer Wohnung zusammen mit einer im Haus liegenden Garage

Wird durch einen Vertrag eine Wohnung und eine im Haus liegende Garage angemietet, kann der Mieter von der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses ausgehen. Er muss in diesem Fall nicht damit rechnen, dass weit hinten im Miet­vertrags­formular eine Klausel die Möglichkeit der separaten Kündigung des Garagen­miet­verhältnisses regelt. Eine solche Klausel ist überraschend und somit nach § 305 c BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schwelm hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde im März 2013 durch einen Vertrag sowohl eine Wohnung als auch eine im Haus befindliche Garage angemietet. Im Mai 2016 kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis über die Garage und berief sich dabei auf § 15 Abs. 4 des Mietvertrages. Danach konnte das Mietverhältnis über die Garage von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.05.2017
- XII ZB 415/16 -

BGH zu den Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungs­unterhalt

Vater muss bei einem Alter seiner Tochter von fast 26 Jahren zum Studienbeginn nicht mit der Aufnahme eines Studiums rechnen

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang die Eltern eine Berufsausbildung ihrer Kinder finanzieren müssen.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das antragstellende Land nimmt den Antragsgegner, dessen Tochter es Vorausleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gewährt hat, auf Ausbildungsunterhalt aus übergegangenem Recht in Anspruch. Die im November 1984 geborene nichteheliche Tochter erwarb im Jahre 2004 das Abitur mit einem Notendurchschnitt von 2,3. Ab... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.06.2014
- IX ZB 88/13 -

BGH: Alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte vom Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte erfasst

Dazu zählen beispielsweise Miet- und Pachteinnahmen, Werklöhne, Verkaufserlöse

Dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte gemäß § 850 i Abs. 1 ZPO unterfallen alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte. Dazu zählen zum Beispiel Miet- und Pachteinnahmen, Werklöhne und Verkaufserlöse. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein Schuldner im Rahmen seines seit dem Jahr 2008 laufenden Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Gera, dass die Einnahmen aus dem Nießbrauch an einem Grundstück in Höhe von 800 Euro monatlich pfandfrei gestellt werden. Seiner Meinung nach stellen die Einnahmen sonstige Einkünfte dar, so dass der Pfändungsschutz des § 850 i Abs. 1 ZPO greife.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 20.07.2016
- 216 C 98/16 -

Anbau einer Terrasse nebst bodentiefen Fenstern an Erdgeschosswohnung stellt aufgrund Durchgangsverkehrs und Müllstandsfläche keine Modernisierung dar

Wohnungsmieter nicht zur Duldung der Baumaßnahme verpflichtet

Der Anbau einer Terrasse nebst bodentiefen Fenstern stellt für eine Erdgeschosswohnung keine Modernisierung im Sinne von § 555 b Nr. 4 BGB dar, wenn die Wohnung von Durchgangsverkehr betroffen ist und sich in der Nähe eine Müllstandsfläche befindet. Eine Duldungspflicht gemäß § 555 d Abs. 1 BGB besteht für die Mieter daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall plante eine Vermieterin im November 2015 an einer in einem Hinterhaus gelegenen Erdgeschosswohnung eine Terrasse nebst bodentiefen Terrassentüren anzubauen. Ihrer Meinung nach werde dadurch der Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöht. Denn durch die Terrasse verbessere sich die Attraktivität der Wohnung. Dies sahen die Mieter der Erdgeschosswohnung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.02.2017
- 15 W 587/15 -

Wirksamkeit eines Drei-Zeugen-Testaments setzt akute Todesgefahr voraus

Nur noch zu erwartende kurze Lebenszeit des Erblasser wegen fortgeschrittener, unheilbarer Erkrankung nicht ausreichend

Eine durch ein sogenanntes Drei-Zeugen-Testament angeordnete Testaments­vollstreckung kann unwirksam sein, wenn nicht festgestellt werden kann, dass sich der Erblasser bei der Errichtung dieses Nottestaments tatsächlich in akuter Todesgefahr befand oder die drei anwesenden Zeugen von einer akuten Todesgefahr überzeugt waren. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Essen ab.

Dem Streitfall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Oktober 1936 geborene und im Februar 2014 verstorbene Erblasserin aus Essen hatte in einem im Jahre 2013 errichteten Testament ihren Sohn zum Alleinerben eingesetzt. Die Erblasserin litt vor ihrem Tode an Krebs im Endstadium und wurde in einem Essener Krankenhaus stationär behandelt. Vier Tage vor ihrem Versterben errichtete... Lesen Sie mehr