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alle Urteile, veröffentlicht am 31.10.2016

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 27.10.2016
- 5 K 224/16.KO -

Klage gegen zu hoch festgesetzte Jagdsteuer erfolgreich

Berechnung ist tatsächliche Jahrespacht und nicht durchschnittliche Jahresjagdpacht vergleichbarer Reviere zugrunde zu legen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat der Klage einer Jagdpächterin gegen eine ihrer Meinung nach zu hoch festgesetzte Jagdsteuer stattgegeben.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Pächterin zweier Jagdbezirke im Bereich des beklagten Rhein-Lahn-Kreises. Mit den angefochtenen Bescheiden zog dieser die Klägerin zu einer Jagdsteuer in Höhe von 1.103 Euro bzw. 1.372 Euro heran. Der Steuerbemessung wurde der durchschnittliche Pachtpreis vergleichbarer Jagdreviere im Bereich des Beklagten zugrunde gelegt. Nach den einschlägigen Satzungsbestimmungen des Beklagten sei dieser Durchschnittswert der Steuerberechnung zugrunde zu legen, weil die an sich maßgebliche tatsächlich von der Klägerin gezahlte Jahresjagdpacht um mehr als 20 % unter dem durchschnittlichen Pachtpreis der Vergleichsreviere liege.... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Beschluss vom 24.10.2016
- I HK O 17790/16 -

LG München I untersagt aggressive Werbemethoden eines Energieversorgers gegenüber Flüchtlingen

Bei Zuwiderhandlung droht 250.000 Euro Ordnungsgeld

Das Landgericht München I hat einem großen deutschen Energieversorger per einstweiliger Verfügung unter anderem verboten, im Rahmen der Akquise durch Drittunternehmen zuzulassen, dass mit Bewohnern von Flüchtlings­wohnungen, die nicht zur Zahlung von Strom- und Gasrechnungen verpflichtet werden können, entsprechende Energie­versorgungs­verträge abgeschlossen werden.

Im zugrunde liegenden Fall war die Wettbewerbszentrale von der kommunalen Behörde darüber informiert worden, dass Mitarbeiter eines Vertriebspartners des Energieversorgers im September 2016 eine von der Stadt Garbsen angemietete Flüchtlingswohnung aufgesucht hatten, um dort Verträge zugunsten des Energieversorgers abzuschließen. Die Mitarbeiter des Vertriebspartners, von denen eine... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 20.10.2016
- 2 K 4474/16 -

Umbau eines Wohnhauses zur Unterbringung von Flüchtlingsfamilien zulässig

Genehmigtes Bauvorhaben verstößt nicht gegen nachbarschützende Vorschriften

Verwaltungsgerichts Stuttgart hat den Umbau und Ausbau eines Wohngebäudes mit bisher zwei Wohnungen in ein Wohngebäude mit fünf Wohnungen zwecks Belegung mit Flüchtlingsfamilien im Göppinger Bergfeld für zulässig erklärt.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Stadt Göppingen dem (privaten) Eigentümer des Baugrundstückes am 28. Juni 2016 eine Baugenehmigung zum Umbau seines Wohngebäudes in ein Gebäude mit nunmehr fünf abgeschlossenen Wohnungen erteilt. Die Baugenehmigung enthält ergänzend die Nebenbestimmung, dass das Gebäude im Rahmen der Genehmigung lediglich von 20 Personen gleichzeitig bewohnt werden... Lesen Sie mehr

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Kammergericht Berlin, Urteil vom 13.10.2014
- 20 U 224/12 -

Nähen einer Wunde mit 7 Stichen ohne Betäubung rechtfertigt Schmerzensgeld von 6.000 EUR

Grober Verstoß gegen ärztliche Kunst

Wird bei einem Patienten eine Wunde mit sieben Stichen ohne örtliche Betäubung genäht, liegt ein grober Verstoß gegen die ärztliche Kunst vor. Erleidet der Patient durch die Wundnaht kaum auszuhaltende Schmerzen, rechtfertigt dies ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 EUR. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einer Operation zur Beseitigung einer sogenannten Hammerzehe im April 2007 musste die Wunde einige Tage später erneut genäht werden. Die Patientin erlitt dabei kaum auszuhaltende Schmerzen, da das Nähen der Wunde mit sieben Stichen ohne örtliche Betäubung erfolgte. Die Patientin klagte aufgrund dessen gegen den behandelnden Arzt auf... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 11.08.2016
- 67 S 162/16 -

Mietminderung in Höhe von 20 % wegen erheblichen Lärms durch nach Mietvertragsschluss eröffnetes Hotel

Unüblicher Lärm selbst für Großstadtwohnungen

Kommt es aufgrund einem, nach Mietvertragsschluss, eröffneten Hotels in einem Hinterhof zu einer erheblichen Lärmbelästigung, so kann dies eine Mietminderung von 20 % rechtfertigen. Lärm aufgrund eines Hotels ist selbst für Großstadtwohnungen unüblich. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer zum 1. Hinterhof gelegenen Wohnung in Berlin ihre Miete. Hintergrund dessen war, dass im 2. Hinterhof ein Hotel eröffnet wurde und von diesem eine erhebliche Lärmbelästigung auch in der Nacht ausging. So betraten bzw. verließen Hotelgäste teilweise im Minutentakt das Hotel über einen unterhalb der Wohnung entlangführenden gepflasterten... Lesen Sie mehr