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alle Urteile, veröffentlicht am 26.05.2015

Landgericht Bonn, Urteil vom 06.11.2014
- 6 S 154/14 -

Ausgleich offener Mietrückstände zwei Monate nach Erhebung der Räumungsklage kann zur Unwirksamkeit der ordentlichen Kündigung führen

Mieter kann Einwand des Rechtsmissbrauchs geltend manchen

Hat ein Vermieter eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, weil der Mieter mit seinen Mietzahlungen in Verzug ist, so kann die Kündigung unwirksam sein, wenn der Mieter spätestens zwei Monate nach Erhebung der Räumungsklage die Mietrückstände ausgleicht. Liegen keine sonstigen erheblichen Gründe vor, die der Fortsetzung des Mietverhältnisses entgegenstehen, kann der Mieter in einem solchen Fall den Einwand des Rechtsmissbrauchs geltend machen. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall befanden sich die Mieter einer Wohnung seit vier Monaten mit ihren Mietzahlungen in Verzug. Hintergrund dessen war, dass das Jobcenter ab November 2013 die Leistungen einstellte. Zwar stellte sich im Nachhinein heraus, dass die Leistungseinstellung durch das Jobcenter rechtswidrig war, dennoch kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis fristlos und hilfsweise ordentlich. Da sich die Mieter weigerten auszuziehen, erhob die Vermieterin im Februar 2014 Klage auf Räumung der Wohnung. Sechs Tage nach Klageerhebung glichen die Mieter die Mietrückstände vollständig aus. Das Amtsgericht Siegburg wies daraufhin die Räumungsklage... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.01.2015
- 2-09 S 45/14 -

Wohneigentumsrecht: Erstmalige Bestellung eines Verwalters erfordert Einholung von Alternativangeboten anderer Verwalter

Aufforderung zur Unterbreitung von Vorschlägen sowie mehrheitliche Einigung der Wohnungseigentümer nicht ausreichend

Vor der erstmaligen Bestellung eines Verwalters müssen Alternativangebote anderer Verwalter eingeholt werden. Es genügt insofern nicht die Wohnungseigentümer zur Unterbreitung von Vorschlägen aufzufordern. Die Einholung von Alternativangeboten wird zudem nicht dadurch entbehrlich, dass sich die Mehrheit der Wohnungseigentümer auf einen Verwalter geeinigt hat. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde auf einer Wohnungseigentümerversammlung erstmalig ein Verwalter bestellt. Nachfolgend bestand jedoch Streit über die Wirksamkeit der Bestellung, da vor der Wahl des Verwalters keine Alternativangebote eingeholt wurden. Dem wurde mit dem Hinweis entgegen getreten, dass vor der Versammlung die Wohnungseigentümer aufgefordert wurden eigene Vorschläge... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.05.2015
- L 11 AS 676/15 B ER -

Jobcenter muss im Einzelfall bei drohendem Arbeitsplatzverlust Darlehen für PKW gewähren

Anschaffung eines PKW zum Preis von 2.400 Euro scheint nicht von Vornherein unwirtschaftlich

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden, dass das Jobcenter einem Arbeitnehmer dann vorläufig ein Darlehen zur Anschaffung eines PKW gewähren muss, wenn andernfalls Arbeitslosigkeit droht. Im konkreten Fall war der PKW zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich und die Anschaffung nicht von vornherein unwirtschaftlich.

Die im Landkreis Schaumburg lebende Antragstellerin des zugrunde liegenden Streifalls ist seit Januar 2015 bei einer Leiharbeitsfirma als Pflegehelferin beschäftigt und bezieht ergänzend zu ihrem Lohn Leistungen nach dem SGB II. Um zu den verschiedenen Arbeitsorten zu gelangen, nutzt die Klägerin ihren privaten PKW. Am 1. März (Sonntag) informierte die Antragstellerin das Jobcenter... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 04.03.2015
- 6 K 610/14 -

Dirigent kann Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben steuerlich absetzen

Voraussetzung ist Pflicht zur Erledigung umfangreicher Verwaltungsaufgaben als Orchestermanager

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Dirigent die Aufwendungen für sein häusliches Arbeitszimmer jedenfalls dann in voller Höhe als Betriebsausgaben bei seinen Einkünften aus selbständiger Tätigkeit in Abzug bringen kann, wenn ihm zugleich als Manager der Orchester umfangreiche Verwaltungsaufgaben übertragen worden sind, die nur von zuhause aus erledigt werden können.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streifalls war als Dirigent für zwei Orchester tätig, die im einen Fall von einem Förderverein und im anderen Fall von einer Universität getragen wurden. Neben der künstlerischen Leitung oblagen ihm vielfältige organisatorische Aufgaben wie etwa die Einplanung der Musiker, die Koordination der Auftritte und Proben, das Einwerben von Sponsorengeldern... Lesen Sie mehr



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