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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.01.2006
- 20 D 118/03.AK, 20 D 35/03.AK, 20 D 118/04.AK, 20 D 120/04.AK -
Konversion des Militärflugplatzes Weeze-Laarbruch in einen zivilen Verkehrsflughafen aufgehoben
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilte Änderungsgenehmigung zur zivilen Nutzung des ehemaligen britischen Militärflugplatzes Weeze-Laarbruch als Flughafen des allgemeinen Verkehrs aufgehoben.
Das über 600 ha große Areal mit dem
Begründung des Gerichts
Die Genehmigung leide an Mängeln, die nicht durch eine bloße Ergänzung zu beheben seien und daher zur Aufhebung der Genehmigung führten. Zwar spreche nichts dafür, dass einer Zulassung zivilen Flugverkehrs auf dem ehemaligen
Unterschiede bei der Lärmbelastung zwischen Militärflugplatz und zivilen Flughafen
Zu beanstanden sei vor allem, dass die beklagte Bezirksregierung die Unterschiede in der Lärmbelastung der Umgebung durch den früheren militärischen Flugbetrieb einerseits und durch den unterstellten künftigen zivilen Flugverkehr andererseits nicht angemessen eingestellt habe. Das betreffe sowohl die zeitliche Verteilung der Lärmereignisse als auch die Frage der von der Bevölkerung zu erwartenden Akzeptanz, die sich bei Verteidigungszwecken anders darstelle als bei allgemein infrastrukturellen und wirtschaftlichen Zielsetzungen. Weiterhin sei es fehlerhaft, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Nordrhein-Westfalen vom 03.01.2006
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Dokument-Nr. 6851
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