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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2008
- VI-U (Kart) 14/07 -
100-Millionen-Euro-Schadenersatzklage gegen Zementkartell ist zulässig
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat den Weg für eine millionenschwere Schadenersatzklage gegen sechs führende deutsche Zementhersteller (u.a. HeidelbergCement) freigemacht. Eine belgische Firma klagt wegen Kartellabsprachen auf Schadenersatz von rund 114 Millionen Euro. Beklagt sind neben HeidelbergCement die Unternehmen Cemex (vormals Readymix), Dyckerhoff, Holcim, Lafarge und die Schwenk-Gruppe.
Der erste Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass die
Die Klägerin hatte sich von zunächst 29, nunmehr 36, zementbeziehenden Unternehmen Schadensersatzansprüche abtreten lassen und fordert von sechs großen Zementherstellern Schadenersatz in Höhe von mindestens 113.987.885,31 €. Diese sollen bei der Lieferung von mehr als 8 Mio. Tonnen Zement zwischen 1993 und 2002 bundesweit Vertriebsgebiete, Absatzquoten und Preise abgesprochen haben.
Das Landgericht hat mit Zwischenurteil vom 21.02.2007 die
Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts hat die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf bestätigt. Die Klägerin habe – soweit es für die
Die Klägerin sei auch prozessführungsbefugt, weil sie aus abgetretenem Recht klage. Ob diese Abtretungen möglicherweise wegen eines Verstoßes gegen das Rechtberatungsgesetz und aus anderen Gründen unwirksam seien, betreffe nicht die Frage der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 10/08 des OLG Düsseldorf vom 14.05.2008
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Dokument-Nr. 6049
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